Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe mit meinem Lebensgefährten eine gemeinsame Tochter, für die wir beide das Sorgerecht haben. Kann ich im Krankheitsfall trotzdem als Mutter die 20 Tage bezahlte Freistellung in Anspruch nehmen oder müssen wir die Tage wie ein verheiratetes Paar teilen. Ktrin
Mitglied inaktiv - 25.11.2000, 20:04