Frage: Krankengeld

Hallo Fr. Bader Ich habe gelesen, dass man, sofern kein BV besteht während der SS bei Beschwerden nur krankgeschrieben werden kann. Meine Frage. Nach 6 Wochen bekommt man ja Krankengeld das deutlich weniger ist als der eigentliche Lohn. Ist das auch in der Schwangerschaft der Fall? Wenn ja finde ich es nicht fair, das man praktisch dafür bestraft wird, dass man ein Kind bekommt und aufgrund von den Auswirkungen der SS ( z.B. Übelkeit etc. ) nicht arbeiten gehen kann. Wirkt sich dies auch negativ auf das Elterngled aus? Arbeite im Kindergarten und habe alle Titawerte daher meine Frage. Vielen Dank im Voraus

von Mutsi am 10.05.2012, 12:45



Antwort auf: Krankengeld

Hallo, ja, da bekommt man auch Krankengeld. Aber beim EG wird es nicht berückscihtigt, wenn es schwsbedingt war. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.05.2012



Antwort auf: Krankengeld

Klar gibt es auch in der ss nach 6 wochen nur krankengeld. Warum soll der AG hier benachteiligt weden? Krankengeld wirkt sich nicht aufs Elterngeld aus wenn es sich um eine schwangerschaftsbedingte Krankschreibung gehandelt hat z.b. Wegen vorzeitiger Wehen. Sonst schon. P.S. Was ist schon fair im leben?

von arlett1978 am 10.05.2012, 13:19



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