Hallo Fr. Bader Ich habe gelesen, dass man, sofern kein BV besteht während der SS bei Beschwerden nur krankgeschrieben werden kann. Meine Frage. Nach 6 Wochen bekommt man ja Krankengeld das deutlich weniger ist als der eigentliche Lohn. Ist das auch in der Schwangerschaft der Fall? Wenn ja finde ich es nicht fair, das man praktisch dafür bestraft wird, dass man ein Kind bekommt und aufgrund von den Auswirkungen der SS ( z.B. Übelkeit etc. ) nicht arbeiten gehen kann. Wirkt sich dies auch negativ auf das Elterngled aus? Arbeite im Kindergarten und habe alle Titawerte daher meine Frage. Vielen Dank im Voraus
von Mutsi am 10.05.2012, 12:45