Hallo Frau Bader,
ich habe in der Zeit vom 15.02.-30.04.2005 Krankengeld bezogen aufgrund meiner Schwangerschaftsbeschwerden (AU lag dementsprechend vor). Seit dem 10.06.2005 bin ich wieder krankgeschrieben, bekomme ich nun wirklich Krankengeld, auch wenn der Grund Schwangerschaft, die Beschwerden aber andere sind? Es wäre nett, wenn Sie mir hier eine lurze E-Mail senden könnten.
Danke und Gruss
Sabine
Mitglied inaktiv - 01.07.2005, 12:07
Antwort auf:
Krankengeld
Hallo,
das kommt auf die genauen Umstände an und kann nur von der KK beantwortet werden.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.07.2005
Antwort auf:
Krankengeld
Wenn diese Krankschreibung wieder auf Grund von SS-Beschwerden ausgestellt wurden (egal welche) dann ja. Ging mir in meiner 1. SS ao. War erst wegen Blutungen 4 WOchen krank, nach einem Monat dann wegen Gestose und baekam ich dann nach 2 Wochen auch nur noch Krankengeld weil es eben alles auf Grund der SS war.
LG
Mitglied inaktiv - 03.07.2005, 14:04
Antwort auf:
Krankengeld
Hallo Frau Bader,
danke für Ihre Antwort.
Wenn aber mein Arzt sagt, ich darf ich nicht länger wie max. 4 Stunden meine tägliche Arbeit ausführen, hätte er mich da nicht arbeitsunfähig im Sinne des MuSchuGesetz krankschreiben müssen, sodass hier der Arbeitgeber meine Lohn weiterzahlen muss, da aufgrund der Diagnose "Das Wohl der Mutter und des Kindes" auf dem Spiel steht?
Gruss
Sabine
Mitglied inaktiv - 03.08.2005, 12:31