Krankengeld wenn Vertrag wegen BV nicht verlängert wird, aber nicht arbeitslos

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Krankengeld wenn Vertrag wegen BV nicht verlängert wird, aber nicht arbeitslos

Hallo Frau Bader, ich habe eine zweijährige Elternzeit beantragt. Im Rahmen dieser habe ich nach einem Jahr, seit September 2014, bei meinem alten AG eine Teilzeitbeschäftigung aufgenommen. Diese ist befristet bis zum 31.03.2015 (flexibler Vertrag, in Abhängigkeit wie viele Stunden zur Verfügung stehen) und sollte danach wieder um 3 Monate verlängert werden. Mein alter Vertrag ruht bis die Elternzeit im September 2015 endet. Nun bin ich wieder schwanger und habe ein Beschäftigungsverbot, welches sich auf jede Tätigkeit bezieht. Wegen dem BV kann mein AG wohl meinen Vertrag nicht verlängern und dieser läuft aus. Habe ich danach Anspruch auf Krankengeld? Die KK zeigt sich nicht kooperativ. Da ich nicht in der Lage bin mind. 15 h die Woche zu arbeiten, müsste ich nach der Rechtsprechung doch als arbeitsunfähig eingestuft werden und somit KK kriegen, oder? Arbeitslos bin ich nicht, das alte Beschäftigungsverhältnis ruht nur. Von welcher Stelle kann ich finanzielle Leistungen erwarten? Vielen Dank MFG Adriane Pfeufer

von Adriane Pfeufer am 12.02.2015, 22:08



Antwort auf: Krankengeld wenn Vertrag wegen BV nicht verlängert wird, aber nicht arbeitslos

Hallo, Frage ist, ob Sie nicht einen Anspruch auf Verlängerung haben - da es ja grds. einen Anspruch auf TZ in EZ gibt. Wenn Sie nicht in TZ arbeiten sondern in EZ sind, spielt das BV keine Rolle. Dann erghalten Sie keine Leistungen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.02.2015



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