Hallo Frau Bader, ich habe eine zweijährige Elternzeit beantragt. Im Rahmen dieser habe ich nach einem Jahr, seit September 2014, bei meinem alten AG eine Teilzeitbeschäftigung aufgenommen. Diese ist befristet bis zum 31.03.2015 (flexibler Vertrag, in Abhängigkeit wie viele Stunden zur Verfügung stehen) und sollte danach wieder um 3 Monate verlängert werden. Mein alter Vertrag ruht bis die Elternzeit im September 2015 endet. Nun bin ich wieder schwanger und habe ein Beschäftigungsverbot, welches sich auf jede Tätigkeit bezieht. Wegen dem BV kann mein AG wohl meinen Vertrag nicht verlängern und dieser läuft aus. Habe ich danach Anspruch auf Krankengeld? Die KK zeigt sich nicht kooperativ. Da ich nicht in der Lage bin mind. 15 h die Woche zu arbeiten, müsste ich nach der Rechtsprechung doch als arbeitsunfähig eingestuft werden und somit KK kriegen, oder? Arbeitslos bin ich nicht, das alte Beschäftigungsverhältnis ruht nur. Von welcher Stelle kann ich finanzielle Leistungen erwarten? Vielen Dank MFG Adriane Pfeufer
von Adriane Pfeufer am 12.02.2015, 22:08