Hallo,
hier habe ich auch eine Frage, uns zwar ich habe eine Beschäftigung aber jetzt seit ca 3 Wochen habe ich von meiner Ärzten Beschäftigungsverbot bekommen.
Werde ich jetzt irgendwie Krankengeld oder so bekommen?? Oder überhaupt nichts mehr?? An normalen Tagen wo ich krank gemeldet war, bekame ich auch Krankengeld, nun weiss ich nicht ob es diesmal anders sein wird.
Gruß
Öykü
Mitglied inaktiv - 25.02.2009, 19:03
Antwort auf:
Krankengeld während Beschäftigungsverbot??
Hallo,
Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt:
BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen.
KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu.
Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.02.2009
Antwort auf:
Krankengeld während Beschäftigungsverbot??
hallo.beim beschäftigungsverbot ist es so,daß du bis zum mutterschutz,dein volles gehalt bekommst und auch den urlaub den du nicht nehmen konntest auf grund des bv steht dir noch zu wenn du dann nach der elternzeit wieder arbeite gehst.
Mitglied inaktiv - 25.02.2009, 21:40