Ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag vom 15.03.2013 bis 30.09.2013 und hatte ein gutes Gehalt. Wenn ich richtig informiert bin, bekomme ich von der KK Krankengeld ab 01.10.13 (Mutterschutz beginnt 23.09.13, Geburtstermin 04.11.13) bis zum Ende des Mutterschutzes 30.12.13.
Wenn ich jetzt ab der Geburt 04.11.13 Elterngeld beziehen würde, fällt das hohe KG weg. Das Elterngeld ist weitaus weniger, da ich vor diesem befristeten Vertrag nur auf 450 EUR Basis gearbeitet hatte.
1.Wenn mein Mann nun die ersten 2 Monate Elternzeit machen würde, bekomme ich dann das KG für den Mutterschutz weiter bezahlt?
2.Kann ich dann direkt nach Ende des Mutterschutzes 12 Monate Elterngeld beziehen (Es kann sich ja abhängig vom Geburtstermin mit der Elternzeit meines Mannes um einige Tage überschneiden)
3. Wirkt sich das KG auf die Höhe des Elterngeldes bei meinem Mann aus?
(MuSchG wird ja meines Wissens aufs EG angerechnet)
von
Lanie
am 26.09.2013, 13:05
Antwort auf:
Krankengeld oder Elterngeld?
Hallo,
wieso fällt das Krankengeld weg? Das Elterngeld wird doch auf das Krankengeld angerechnet und nicht andersherum. Und das Elterngeld wird immer für die Monate angerechnet, in denen Mutterschaftsgeld bezogen worden ist. Sie können dann zusammen mit ihrem Mann insgesamt 14 Monate nehmen. Aber, wie gesagt, diese zwei Monate werden immer der Mutter angerechnet. Das Elterngeld wird nach dem jeweiligen Verdienst der letzten zwölf Monaten vor der Geburt berechnet.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.09.2013
Antwort auf:
Krankengeld oder Elterngeld?
Hi,also erstens bekommst du kein Krankengeld, sondern Mutterschaftsgeld und zweitens bekommst du das nicht ab 1.10, sondern ab 23.09 ! Mit dem Rest kann ich leider nicht helfen :( ! Lg
von
mirico11
am 26.09.2013, 14:37
Antwort auf:
Krankengeld oder Elterngeld?
... Ich vergaß zu erwähnen, dass ich bereits seit 09.08.13 arbeitsunfähig wegen der SS bin.
von
Lanie
am 26.09.2013, 14:56
Antwort auf:
Krankengeld oder Elterngeld?
Genau da war ich mir unsicher wie das funktioniert. Wenn ich also bis zum Eintritt des Mutterschutzes AU war, bekomme ich von der KK ca. 67% des letzten Nettogehalts über die Zeit des Mutterschutzes.
Wenn ich ab der Geburt 04.11.13 EG beziehen würde, wird das EG während des übrigen Mutterschutzes auf das KG angerechnet und ich erhalte in dieser Zeit also weiterhin die Höhe des KG wenn ich ab der Geburt in EG-Bezug gehe.
Ein Unterschied ergibt sich nicht wenn mein Mann direkt nach der Geburt die ersten beiden Monate nimmt.
Habe ich das so richtig verstanden?
von
Lanie
am 26.09.2013, 15:10
Antwort auf:
Krankengeld oder Elterngeld?
Wenn du doch grad schwangerschaftsbedingt krank geschrieben bist und die Schwangerschaft mit der Geburt vorbei ist, wie willst du dann nach der Geburt noch Krankengeld bekommen?
Auf Mutterschutz nach der Geburt und somit auch auf das Mutterschaftsgeld kann man nicht verzichten.
Wüsste nicht, dass man da zwischen MuSchu-Geld und Krankengeld wählen könnte.
1. Nein! Er bekommt sein Elterngeld unabhängig von dem, was du bekommst.
2. Nein, denn der Mutterschutz und das MuSchu-Geld werden als von dir verbrauchte Elternzeit und Elterngeld angesehen. Du kannst nach dem MuSchu nur bis zum 1. Geburtstag Elterngeld bekommen.
3. Nein. Dein Geld hat mit seinem Elterngeld nichts zu tun (mit der Ausnahme, wenn euer Familieneinkommen über 500.000 Euro läge).
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 26.09.2013, 19:42