Guten Tag Frau Bader!
Ich habe meinen Sohn vor zwei Monaten in det 41 ten Woche tot geboren. Nun bin ich in therapeutischer Behandlung und zur Zeit arbeitsunfähig. Mein Mutterschutz endete am 01.10.17
Ich bin freischaffende Künstlerin / KSK versichert. Meine Krankenkasse hat mir mitgeteilt, dass ich Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit habe.
Nun möchte ich wissen, ob meine Arbeitsunfähigkeit in meinem Fall schon nach der Totgeburt in Kraft tritt, d.h. auch während des Mutterschutzes oder nicht und ob ich jetzt schon Anspruch auf Krankengeld habe.
Für mich bedeuten 7 Wochen Arbeitsausfall und auch kein Krankengeld große finanzielle Schwierigkeiten, deshalb suche ich jetzt nach Möglichkeiten diese Zeit zu überbrücken und bin für jeden Rat dankbar!
von
Löwenherz 2.8
am 12.10.2017, 11:28
Antwort auf:
Krankengeld nach Mutterschaftsgeld bei Totgeburt möglich?
Hallo,
mein Mitgefühl, das ist tragisch.
Ohne AG keinn Mutterschutz - also zählt die Zeit direkt ab Geburt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.10.2017
Antwort auf:
Krankengeld nach Mutterschaftsgeld bei Totgeburt möglich?
Mein Mitgefühl für den tragischen Ausgang der Schwangerschaft.
Das Mutterschutzgesetz schützt erwerbstätige Mütter im abhängigen Beschäftigungsverhältnis und gilt nicht für Selbstständige. Das heißt, kein Arbeitgeber und daher auch keine Schutzfrist.
Sie sind also vom Tag der Totgeburt an krank/arbeitsunfähig und erhalten dann Leistungen von der KK wie im Leistungsumfang der KK vereinbart.
Mitglied inaktiv - 12.10.2017, 13:02
Antwort auf:
Krankengeld nach Mutterschaftsgeld bei Totgeburt möglich?
https://www.impulse.de/recht-steuern/was-selbstaendige-waehrend-mutterschutz-und-elternzeit-bekommen/2025007.html
Mitglied inaktiv - 12.10.2017, 16:24