Frage:
Krankengeld nach Ende des ALG 1 Anspruchs in Schwangerschaft
Sehr geehrte Frau Bader,
es ist nicht einfach, für spezielle Fälle eine allgemeingültige Regelung zu finden. Daher frage ich jetzt mal Sie.
Ich habe ALG 1 bezogen und bin in dieser Zeit schwanger geworden. Am Ende der Bezugszeit (3 Wochen vor Ablauf) wurde ich krankgeschrieben, da es sich leider um eine Risikoschwangerschaft handelt-ich muss liegen (nach zeitnah erfolgtem Spätabort "drohender Spätabort", seit heute "drohende Frühgeburt").
Jetzt sollte mir die Krankenkasse Krankengeld zahlen. Ich habe noch keines erhalten, aber das sollte ja theoretisch kein Problem sein. Bisher hat mich meine Ärztin "normal" (AU) krank geschrieben. Inges. sind jetzt 6 Wochen um,"drohende Frühgeburt" wäre jetzt nochmal neue Diagnose...
Jetzt fragte meine Ärztin (da der Aufwand auch für Arzt höher ist, wenn man länger als 6 Wochen krank geschrieben wird wegen 1 Diagnose-und noch 3 Monate vor mir liegen), ob ein Beschäftigungsverbot sinnvoll wäre.
Ich weiß nun nicht, ob Krankengeld zwar bei AU gezahlt wird aber bei BV dann nicht? Möchte kein Risiko eingehen.Das Elterngeld wird bereits bei nur 300 eu liegen, daher wäre ich froh und dankbar, wenn jetzt noch Krankengeld gezahlt wird bis zur Geburt (die Schwangerschaft ist relativ kostenintensiv mit selbst zu zahlenden Medikamenten und zuzahlungen in Krankenhaus und für Haushaltshilfe). Außerdem ist man dann weiter sozialversichert etc.
Also: weiter normale Krankschreibungen oder BV, was ist die beste Lösung?
Freundliche Grüße,
Luna
von
lunalunette
am 18.02.2015, 10:37
Antwort auf:
Krankengeld nach Ende des ALG 1 Anspruchs in Schwangerschaft
Hallo,
wenn ich Sie richtig verstehe, bekommen Sie kein ArBGeld I mehr und haben auch keinen AG. Wofür dann die Krankschreibung und das BV?
Oder sind Sie freiwillig versichert mit bezug von Krankengeld?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.02.2015
Antwort auf:
Krankengeld nach Ende des ALG 1 Anspruchs in Schwangerschaft
Du wirst auch kein Krankengeld erhalten. Da der Bezug von ALG I ausgelaufen ist, bekommst du, anders als wenn du vorher in einem AV gestanden hättest, eben kein Krankengeld.
BV bekommst du auch nicht, wer soll das Geld zahlen? Das zahlt der AG, holt es sich nur von der KK wieder. Kein AG, kein BV.
Beantrage auf dem schnellsten Wege H4. Damit es für Februar nicht zu spät ist.
von
ALF0709
am 18.02.2015, 11:11
Antwort auf:
Krankengeld nach Ende des ALG 1 Anspruchs in Schwangerschaft
Hallo,
also auf dem Arbeitsamt wurde mir mitgeteilt, dass, wenn ich mich vor Ablauf des ALG 1 krankschreiben lasse, die KK Krankengeld bis zur Geburt zahlt. Am Telefon mit der KK hat die Mitarbeiterin das auch bestätigt.
Schade, dass Sie mir nicht weiterhelfen können.
Fronde Grüße
Luna
von
lunalunette
am 18.02.2015, 11:54
Antwort auf:
Krankengeld nach Ende des ALG 1 Anspruchs in Schwangerschaft
Falsch!
Läuft der Bezug von ALG1 aus und es liegt bereits in der Bezugszeit eine Krankschreibung vor, dann erhält sie KG in Höhe des ALG1.
LG
von
Colien07022004
am 18.02.2015, 17:24
Antwort auf:
Krankengeld nach Ende des ALG 1 Anspruchs in Schwangerschaft
Genau.
Und ich wollte jetzt wissen, ob ich besser weiter normal weiter krankschreibungen einreiche oder ob Arzt auch Beschäftigungsverbot ausstellen kann.
VG
Luna
von
lunalunette
am 18.02.2015, 17:29
Antwort auf:
Krankengeld nach Ende des ALG 1 Anspruchs in Schwangerschaft
Dieses sollte dir eigtl die KK beantworten können.
Im Prinzip ist es total egal, den KG ist genau so hoch wie ALG1, ebenso wie es beim BV wäre.
Beide Arten des Einkommens werden dir den Mindessatz bescheren, solltest du nicht gerade ein sehr hohes ALG bekommen.
Ein BV setzt ha zumeist einen AG vorraus, eine Krankschreibung nicht.
LG
von
Colien07022004
am 18.02.2015, 19:16
Antwort auf:
Krankengeld nach Ende des ALG 1 Anspruchs in Schwangerschaft
Danke. Ich weiß, die KK müsste es sagen können.Letztlich sind die aber ja auch eine Versicherung, die nicht unbedingt gern zahlen.Deshalb will ich lieber auf Nummer sicher gehen. Krankschreibenden machen halt mehr Arbeit für die Ärztin.
Habe da gerade meine Erfahrung mit Haushaltshilfe bei Beschwerden in der Schwangerschaft, die ist theoretisch Zuzahlungsfrei-aber eben nur theoretisch. Praktisch deklarieren sie alles als "Krankheit" und dann muss man zuzahlen.
Beim Ende eines befristeten Vertrages in Zeit des Mutterschaftsurlaubes haben KK auch ihre eigene "Regel", die ich so als Gesetz noch nicht gefunden habe und zahlen dann nicht 100% vom Lohn sondern nur Krankengeld.
Meist sind sie bei der TK ganz ok und freundlich, aber hier gehts ja um 4 Monate (wenn alles gut geht) Geld.
Danke für deine Antworten.
Luna
von
lunalunette
am 18.02.2015, 19:30