Krankengeld nach Elternzeit wegen mobbing und psychischer Belastung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Krankengeld nach Elternzeit wegen mobbing und psychischer Belastung

Hallo Frau Bader, mein Problem; Ich war im 5ten Monat Schwanger als meine Frauenärztin mir eine teil Beschäftigungsverbot erteilt hat, da mein Arbeitgeber das nicht wollte haben mich einige Kollegen beleidigt, gemobbt und musste (obwohl es rechtlich nicht erlaubt ist) auch mal 10 Std am Tag arbeiten... danach hat meine Frauenärtzin mich ganz rausgezogen mit einem vollem Beschäftigungsverbot... Der Regionalleiter hatte mir versprochen, das ich in einen anderen Markt komme, was ich sehr freundlich und nett fand.... jetzt ist meine Elternzeit fast vorbei und der Regionalleiter sagt ich soll zurück in den Markt wo ich so rausgemobbt wurde (ich stand wirklich heulend an der Information und musste Kunden bedienen)...und das auch noch 40 Std obwohl ich schon gesagt hatte das ich halbtags arbeiten möchte und mir das ja eigentlich auch zustehe....nun ja, ich will unter keinen umstädenden mehr in diesen Markt...ich leide seitdem unter Panikartacken und Angstzuständen, kann Nachts nicht schlafen und mach mir Sorgen und Gedanken....(habe auch schon einen Psychater, weil bei mir damals ADS festgestellt wurde, wo ich auch desöffteren war)... jetzt ist die Frage.... ich würde nach der Elternzeit gerne zu meinen Psychater und mich krank schreiben lassen, muss ich dann wenn die 6 Wochen um sind wenigstens noch einen Tag gearbeitet haben um danach krankengeld zu beziehen? Vielen Dank für die Antwort schon jetzt !

von uhle am 09.12.2013, 12:25



Antwort auf: Krankengeld nach Elternzeit wegen mobbing und psychischer Belastung

Hallo, Krankschreibung ist doch keine Dauerlösung. 1. Sie haben Anspruch auf TZ - es sei denn betriebl. Belange stehen entgegen. 2. Sie haben keinen Anspruch auf einen anderen Arbeitsplatz 3. Ansonsten müssen Sie kündigen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.12.2013



Antwort auf: Krankengeld nach Elternzeit wegen mobbing und psychischer Belastung

Und wie lange möchtest Du Dich dann krankschreiben lassen ? Wenn Du nicht dorthin zurück möchtest, dann bleibt Dir nur die Kündigung. Die Reduktion der Stunden kannst Du rechtlich durchboxen, aber einen Standortwechsel nicht. Wende Dich sonst noch einmal an den Regionalleiter und dass Dir die Ablehnung des Standortwechsels und die Ablehnung der Teilzeit schriftlich geben.

von Sternenschnuppe am 09.12.2013, 12:33



Antwort auf: Krankengeld nach Elternzeit wegen mobbing und psychischer Belastung

Nein, Du musst nicht gearbeitet haben um Krankengeld zu beziehen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 09.12.2013, 13:43



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