Hallo Frau Bader,
am 22.04.2003enden 3Jahre Ezu für unsere Tochter.Ich wollte ab Januar 2003 wieder arbeiten gehen,weil in Thür.nur 21/2 Jahre bezahlt werden.Das war mit meinen Ag auch so abgesprochen.Jetzt bin ich aber wieder schwanger mit Zwillis Entbind.term.ist der 17.05.2003.Mein Arzt sagt ich kann auf gar keinen Fall wieder auf Arbeit gehen.Nun zu meiner Frage ,kann ich in der Zeit von Januar bis mein Schwangerschaftsutrlaub beginnt Krankengeld bekommen oder andere finanzielle Hilfe
mfg pomi?
Mitglied inaktiv - 14.11.2002, 09:42
Antwort auf:
krankengeld im ezu
Hallo,
Sie können je nach Entscheidung des Frauenarztes ein Beschäftigungsverbot oder eine Krankschreibung erhalten.
Dies aber nur in der Zeit vom Ende EU bis ANfang neue Schutzfristen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.11.2002
Antwort auf:
krankengeld im ezu
Hallo,
Sie können je nach Entscheidung des Frauenarztes ein Beschäftigungsverbot oder eine Krankschreibung erhalten.
Dies aber nur in der Zeit vom Ende EU bis ANfang neue Schutzfristen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.11.2002