Hallo. Kann mir jemand helfen bei der richtigen Berechnung von 5 Tagen Krankengeld bei erkranktem Kind? Mein Gehalt wird um 5 Arbeitstage gekürzt. Ich bekomme eine Bescheinigung, die ich bei der Krankenkasse einreichen soll. Dort steht, dass mein Gehalt auf 30 Tage ausgezahlt wird und dass die Gehaltskürzung 5/30 betägt. Da stimmt doch was nicht, oder verstehe ich da was nicht? Das Gehaltsbüro sagt, es sei alles so i.O. - Für mich ist es schon ein Unterschied, ob ich Krankgengeld aus 5/21 oder 5/30 bekomme. Wer weiß Rat bzw. hat schon einmal so eine Berechnung bekommen? Danke für Infos
Mitglied inaktiv - 20.07.2007, 19:03