Liebe Frau Bader,
ich bin seit 1.4.15 krank geschrieben wegen Depressionen. Bin auch in Behandlung und demnächst steht erneut ein Klinikaufenthalt bevor.
Jetzt bin ich schwanger.
Wie verhält es sich dann weiter mit dem Krankengeld, solange ich noch nicht gesund bin? Und wenn die Gesundung während meiner SW erfolgt? Ich bin zum 31.3.15 gekündigt worden, war da aber schon krank geschrieben. Wenn ich wieder gesund bin wollte ich mich beim Arbeitsamt melden aber schwanger vermitteln die mich sicher auch nicht. Was kommt dann?
Liebe Grüße
marsfeuer
von
marsfeuer
am 27.01.2016, 09:14
Antwort auf:
Krankengeld & Schwangerschaft
Hallo,
Sie stehen auch schwanger dem Arbeitsmarkt zur Verfügung u sind vermittelbar
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.01.2016
Antwort auf:
Krankengeld & Schwangerschaft
Natürlch vermitteln die Dir auch schwanger Stellen.
Von daher kommt danach ALG1, vermutlich eine Maßnahme und dann das Kind .
Elterngeld wird allerdings der Mindestsatz.
Sobald Du Kinderbetreuung hast kannst Du den Rest ALG1 beantragen.
von
Sternenschnuppe
am 27.01.2016, 09:35
Antwort auf:
Krankengeld & Schwangerschaft
mit der gleichen diagnose ist dein krankengeldbezug auf 78 wochen befristet, sollte eine krankheit hinzutreten verlängert das den anspruch nicht.
wenn du also schon 10 monaten krank bist, wirst du nach 78 wochen eh zum jobcenter müssen. je nachdem kommt dann alg1 oder alg2. kommt natürlich auch auf den vater des kindes an und/oder mit wem du ggf eine bedarfsgemeinschaft bildest.
Mitglied inaktiv - 27.01.2016, 09:53