Krankengeld/Resturlaub/Mutterschutz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Krankengeld/Resturlaub/Mutterschutz

Hallo!Ich bin teilzeitbeschäftigt mit 20Stunden. Mein Entbindungstermin ist der 4.12.02. Nun bin ich seit dem 26.08.02 krankgeschrieben bis zum 7.10.02. Da am 6.10.02 die sechs wochen um sind würde ich ab 7.10.02 Krankengeld beziehen. Eigentlich wollte ich meinen Resturlaub für dieses Jahr (11 Tagen vorher nehmen) bzw. nun ab 8.10.02. Man sagte mir das ich mich weiter krankschreiben lassen muß und der Resturlaub verfällt und ich keine finanziellen Ansprüche an den Arbeitgeber habe. Ist das korrekt? Welche Leistungen bekomme ich dann und woher? Steht mir für dieses Jahr noch Weihnachtsgeld zu? Wer kann mir helfen? Unsere MAV weiß auch nicht Bescheid bzw. ist bis zum 15.10.02 im Urlaub! Wie soll ich mich verhalten? Gruß Susi

Mitglied inaktiv - 03.10.2002, 10:47



Antwort auf: Krankengeld/Resturlaub/Mutterschutz

Liebe Susi, verstehe ich nicht ganz. Entweder Sie sind krank, dann werden Sie weiter krankgeschrieben + erhalten Krankengeld. Oder Sie sind wieder gesund, dann können Sie Urlaub nehmen. Den Urlaub können Sie auch nach dem EU nehmen. Sind Sie übrigens sicher, dass kein Beschäftigungsverbot besteht? Dann gelten andere Regeln. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.10.2002



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