Frage: Krankengeld/Mutterschutz

Hallo Frau Bader, ich bekomme seit dem 10.08. Krankengeld aufgrund einer Sehnenscheidentzündung. Am 22.11. gehe ich in den Mutterschutz. Ob ich bis dahin nochmal arbeiten gehe weiß ich nicht, da der Arzt sagt, es wäre keine Besserung in Sicht. Wird das Mutterschaftsgeld dann in Höhe des Krankengeld oder trotzdem in Höhe des Nettoeinkommens gezahlt? Vielen Dank im voraus. Gruß Anja

Mitglied inaktiv - 16.08.2004, 09:47



Antwort auf: Krankengeld/Mutterschutz

Hallo, Wie hoch das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse ist, richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Netto-Arbeitsentgelt der letzten drei Kalendermonate bzw. der letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist (vor der Entbindung)Dies gilt auch für ein Beschäftigungsverbot (Lohnfortzahlung), bei Krankschreibung wird das vorherige letzte Gehalt genommen. . Es beträgt jedoch höchstens 13 EURO für jeden Kalendertag. Beispiel: Bruttolohn letzte drei Monate durchschnittlich = EURO 1500. Nettolohn= 975 EURO 1. Schritt: mtl. Nettolohn x 3 Bsp.: 975 x 3 : 90= 32,50 3 Monate á 30 Tage 2. Schritt: KK= 13 EURO, Rest AG= 19,50 EURO Lag Ihr durchschnittliches Netto-Arbeitsentgelt höher, erhalten Sie die Differenz von Ihrem Arbeitgeber. Er muss diesen Betrag als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bezahlen. Für das Mutterschaftsgeld brauchen Sie keine Steuern und Sozialabgaben zu zahlen. Während Sie Mutterschaftsgeld beziehen, bleiben Sie beitragsfrei in der gesetzlichen Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, vorausgesetzt, Sie waren dort schon vorher versichert und haben keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen. Als freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie aber, auch wenn Sie keine beitragspflichtigen Einnahmen haben, grundsätzlich den Mindestbeitrag zahlen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.08.2004



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