Hallo Frau Bader, ich habe im MuSchuG §200 gelesen, das weibliche Mitglieder die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf auf Krankengeld haben oder wegen der Schutzfristen (6 Wo verher, 8 Wo nachher) kein Arbeitsentgeld bekommen, Mutterschaftsgeld bekommen. Wie ist das nun,wenn ich seit mehr als sechs Wochen krankgeschrieben bin (ich habe vorzeitige Wehen)? Normal verkürzt sich mein Lohn ja um ca. 25 %. Muss mir jetzt, dsa dies ja Krankengeld ist, auch schon Mutterschaftsgeld gezahlt werden? Oder wie ist dieser § zu verstehen? In der Suchmaschine steht zu diesem Thema leider noch nichts. Vielleicht können sie mir was dazu sagen? Vielen dank im voraus Gruß marion
Mitglied inaktiv - 29.11.2000, 21:59