Frage: Krankengeld/Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader, ich wurde vom 20.5.19 bis 17.06.19 vom meinem Hausarzt wegen starken Rückenschmerzen und Karpaltunnelsyndrom (im Rahmen der Ss) krankgeschrieben. Am 17.6.19 hatte ich einen Frauenarzttermin und dort wurden vorzeitige Wehen festgestellt, weshalb ich ab diesem Tag aufgrund dieser Diagnose bis zum 14.7.19 krankgeschrieben wurde. Eigentlich nahm ich an, dass ich aufgrund von 2 verschiedenen Diagnosen nicht ins Krankengeld rutsche. Dem ist leider nicht so. Ich habe nun große Sorge, dass der Zeitraum des Krankengeldbezuges nicht ausgeklammert wird bzgl. Elterngeld. Ich sehe auf den AUs keinen Punkt wo „schwangerschaftsbedingt“ steht. Muss ich ein gesondertes Attest bei den Ärzten anfordern? Bin ich nun aufgrund aller 3 Diagnosen im Krankengeld? Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen , Lisa

von JL0504 am 04.07.2019, 21:32



Antwort auf: Krankengeld/Elterngeld

Hallo, die Krankenkasse hat entschieden, dass beides auf der Schwangerschaft beruht und sie deshalb Krankengeld kriegen. Dann können Sie sich das von der Krankenkasse schriftlich geben lassen, wenn es mit der Elterngeldstelle Probleme gibt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.07.2019



Antwort auf: Krankengeld/Elterngeld

Ob es korrekt ist, dass du jetzt ins KK gerutscht bist weiß ich leider nicht, das ist nicht mein Gebiet. Aber wenn auf der AU kein ICD-Code zu finden ist, der auf eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung deutet, dann brauchst du tatsächlich ein separates Attest des Arztes, das eindeutig auf eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung hinweist,damit der KK-Bezug beim Elterngeld ausgeklammert wird. Darauf muss keine Diagnose stehen (Datenschutz!), sondern nur dass es "schwangerschaftsbedingt" war/ist. Das reicht aus.

von Dojii am 05.07.2019, 07:48



Antwort auf: Krankengeld/Elterngeld

Rede mit der KK. Habe ich auch. Du hast zwei verschiedene Ärzte, zwei verschiedene Diagnosen. Mit dem beiden stehen die Chancen nicht schlecht das es kein Krankengeld wird. Besser wäre gewesen wenn da ein Tag Pause zwischen gewesen wäre. Hatte das Thema auch und bei mir gab es trotz fast 9 Wochen AU, lückenloser. kein Krankengeld. Eben weil verschiedene Ärzte und Diagnosen. Und vom Arzt Bestätigung holen das schwangerschaftsbedingt.

von Felica am 05.07.2019, 09:53



Antwort auf: Krankengeld/Elterngeld

Vielen Dank für eure Antworten! @Dojii: die Diagnose auf der fortlaufenden Au (zunächst bis zum 14.7. dann aber voraussichtlich bis zum Mutterschutz Ende Juli) vom FA lautet: vorzeitige Wehen. Die erste Diagnose lief nur bis zum 17.6.. Ins KG bin ich wohl ab dem 26.6. gerutscht. Muss ich dann die AUs mit dem ICD-10 Code vom FA einreichen? @Felicia: ich habe gestern mit der KK telefoniert. Die Dame meinte , dass das Problem der eine überlappende Tag sei. Somit sei die AU als fortlaufend zu werten und die vorzeitigen Wehen seien nur hinzugekommen. Wie konntest du es denn mit der KK klären? Es klang für mich so aussichtslos. Mein Arbeitgeber hat mir auch schon ein Schreiben gesendet, dass meine Lohnfortzahlung eingestellt wird. Ich bin sehr dankbar für jeden Tipp ... Ganz liebe Grüße !

von JL0504 am 05.07.2019, 10:41



Antwort auf: Krankengeld/Elterngeld

Die AUs mit ICD-10 Code sind auf jeden Fall ausreichend. Wenn du der Elterngeldstelle aber nicht mitteilen willst, warum du genau krank geschrieben wurdest (das musst du nämlich nicht), reicht auch ein Attest des Arztes auf dem einfach ohne Diagnose erläutert wird, dass du von X bis Y schwangerschaftsbedingt krank geschrieben warst.

von Dojii am 05.07.2019, 11:03



Antwort auf: Krankengeld/Elterngeld

Klar der 17.06. überlappt sich mit den Diagnosen.... Folge... Krankengeld

Mitglied inaktiv - 05.07.2019, 11:41



Antwort auf: Krankengeld/Elterngeld

Wenn überlappend, dann blöde. das habe ich übersehen. Ich hatte das auch mit einen Tag, konnte das aber ändern lassen. War mir aber vor Einreichen aufgefallen. Dann lass dir wenigstens bescheinigen das Schwangerschaftsbedingt. Dann dürfte es keine Auswirkungen auf das EG haben. Notfalls würde ich auch noch Urlaub einsetzen. Das war bei mir Plan B bzw ich habe auch einen Teil Urlaub genutzt damit die AU nicht noch länger andauert. Den hatte ich eh so eingeplant. falls Mutterschutz im Juli beginnt, müsste der Juli auch aus der Berechnung raus sein. Da frag aber sicherheitshalber nach bei der Elterngeld-Kasse.

von Felica am 05.07.2019, 11:54



Antwort auf: Krankengeld/Elterngeld

Sie hat ja eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung, nämlich die vorzeitigen Wehen. Das würde ich mir auf jeden Fall bescheinigen lassen. Dann hat es keine Auswirkungen auf das Elterngeld.

Mitglied inaktiv - 05.07.2019, 12:03



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