Guten Abend Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit und arbeite 25 Stunden pro Woche. Meine Elternzeit endet am 30.09.18 und ab 01.10.18 bin ich wieder in Vollzeit angestellt. Ich bin seit einer Woche krank geschrieben und dies wird voraussichtlich noch längere Zeit anhalten. Auf welcher Grundlage wird das Krankengeld berechnet? Normalerweise ist das Gehalt 4 Wochen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ausschlaggebend. Eine Gehaltsveränderung nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit, wird nicht berücksichtigt. Trifft das auch in meinem Fall zu oder gibt es hier eine andere Regelung? Vielen Dank im Voraus!
von Kuschelmami am 06.09.2018, 22:49