Frage: krank während/nach der elternzeit

Danke Frau Bader, sie haben aber nicht auf meine eigentliche Frage geantwortet. Die ganze Vorgeschichte spielt jetzt keine Rolle mehr. Meine Frage ist, darf der Arbeitgeber mir kündigen, wenn ich ihm jetzt eine Krankmeldung während der Elternzeit vorlege, die auch noch danach weiter verlängert wird. Gilt der Arbeitsplatz dann nach der Elternzeit als angetreten, trotz AU? Wie sieht da die Rechtslage aus. Danke nochmal.

von tanja122014 am 14.10.2017, 10:36



Antwort auf: krank während/nach der elternzeit

Hallo, die Krankmeldung spielt in der EZ keine Rolle. Nach der EZ schon, dann aber eien Erstbescheinigung (sonst verlieren Sie die 6 Wo.). Kündigen kann er erst nach der EZ Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.10.2017



Antwort auf: krank während/nach der elternzeit

du kannst währen der elternzeit keine krankmeldung reinreichen. kannst du danach arbeiten? hast du am ersten tag nach der elternzeit betruung fürs kind und könntest du ohne au arbeiten?

von mellomania am 14.10.2017, 12:11



Antwort auf: krank während/nach der elternzeit

Sie hat doch deine Frage beantwortet. Wenn du zum Ende der Elternzeit keinen Betreuungsplatz gemäß deinen Arbeitszeiten vorweisen kannst, kannst du nicht arbeiten gehen (ohne Krankheit). Somit hast du keinen Anspruch auf eine Krankschreibung, weil du ja gar nicht arbeitsfähig bist wegen der fehlenden Kinderbetreuung. Jede Krankschreibung ist deshalb nicht gültig. Somit musst du kündigen. Genau das hat Frau Bader dir aber schon geschrieben.

von Ally79 am 14.10.2017, 13:55



Antwort auf: krank während/nach der elternzeit

Die Frage war doch eindeutig beantwortet. Du hast keine Möglichkeit zu arbeiten, also keinen Anspruch auf Lohnersatzleistungen (Krankengeld). Du kannst nicht auf Kosten des Arbeitgebers Zeit herausschinden um deine privaten Probleme zu lösen. Im übrigen bin ich der Meinung, dass man auch mit Home Office nicht ständig mit Kleinkind auf dem Schoß arbeiten kann. Oder nur die Nacht durcharbeiten und tags das Kind betreuen. Das ist doch nicht praktikabel. Ich kann verstehen, dass dein Chef auf Anwesenheit pocht, wenn du keine Betreuung hast. Er hat vielleicht einfach keine Lust dich dafür zu bezahlen, dass du zu Hause dein Kind betreust.

Mitglied inaktiv - 14.10.2017, 16:43



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