Sehr geehrte Frau Bader. Derzeit mache ich noch eine Fortbildung vom Arbeitsamt, ab dem 2.3. bin ich jedoch wieder arbeitslos. Ich beziehe noch Arbeitslosengeld. 5 oder 6 Tage vor Beginn des Mutterschutzes würde aber das ALG auslaufen und ich müßte ALH bekommen. Muss einen riesigen Berg Schreibkram erledigen. Dann verschwinde ich für Mutterschutz und Erziehungsurlaub in der Versenkung und danach muss ich den Antrag auf ALH neu stellen. Wenn ich während der SS jedoch Beschwerden habe, die einer Krankschreibung bedürfen, wer trägt das Krankengeld und wie wirkt sich die Krankschreibung auf die Dauer des Bezuges ALG aus??? (z.B. verlängert sich um die Dauer der Krankschreibung?...) Vielen Dank bereits im Voraus für Ihre Hilfe Herzlich- Grit
Mitglied inaktiv - 14.01.2004, 12:48