krank und dann schwanger. Bekomme ich Elterngeld?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: krank und dann schwanger. Bekomme ich Elterngeld?

Hallo, ich bin momentan krankgeschrieben wegen Streß/Mobbing und einer Fehlgeburt. Die Krankschreibung wird wohl auch noch länger dauern. Im Mai wollen wir einen neuen Versuch schwanger zu werden versuchen. Wie sieht es dann mit dem Elterngeld aus wenn ich dann noch weiter bis zum Ende der SS krankgeschrieben bin? Wie wird das Elterngeld berechnet bzw. welcher Zeitraum wird für die Berechnung mit einbezogen? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

von eistee29 am 04.04.2013, 18:42



Antwort auf: krank und dann schwanger. Bekomme ich Elterngeld?

Hallo, die Monate, in denen Sie nicht schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben sind, zählen als 0 Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.04.2013



Antwort auf: krank und dann schwanger. Bekomme ich Elterngeld?

Würdest du im Mai schwanger, dann würden zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen (ungefähr) die Monate November 2013 bis (rückwärts) Dez 2012. Monate, für die du schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben wärst, würden zur Berechnung nicht herangezogen. Der Zeitraum wird dann nach vorn gesetzt. Monate, für die du anderweitig (Mobbing/Fehlgeburt) krankgeschrieben warst, werden nicht ausgenommen. Krankengeld wird nicht als Einkommen gewertet. Diese Monate ziehen den Schnitt also deutlich nach unten. Gruß Sabine

von SumSum076 am 05.04.2013, 00:24



Antwort auf: krank und dann schwanger. Bekomme ich Elterngeld?

... wenn Du INNERHALB der Schwangerschaft aufgrund des Mobbings krankgeschrieben bist und Krankengeld erhälst, zählt das voll zur Berechnung des EG mit rein aber mit 0,-€ ... wenn Du innerhalb der Schwangerschaft aufgrund der Schwangerschaft (z.B. Übelkeit, vorzeitige Wehen) krankgeschrieben bist und Krankengeld erhälst, dann werden diese Monate aus der Berechnung herausgenommen und früherliegende Monate genommen. Sollte dies für Dich negativ sein (weil Du da dann z.B. noch weniger Verdienst hattest), dann kannst Du dieser Regelung (so habe ich es gelesen) schriftlich widersprechen und die Monate werden nicht getauscht. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 05.04.2013, 08:56



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