Frage: Krank oder Beschäftigungsverbot?

Guten Abend Frau Bader! Ich bin Beamte beim Land und 50 % beihilfeversichert und 50 % privatversichert. Ich habe noch 6 Wochen, bis der Mutterschutz los geht und bin von meiner Frauenärztin gestern für die nächsten 3 Wochen krank geschrieben worden, danach wird sie mich sicher bis zum Ende nochmal 3 Wochen krank schreiben. Kann das rechtlich/finanziell irgendeinen Nachteil für mich nach sich ziehen? Wäre es besser, ein Beschäftigungsverbot auszusprechen? Ich danke Ihnen schon jetzt für die Beratung, Karina W

Mitglied inaktiv - 16.06.2009, 21:29



Antwort auf: Krank oder Beschäftigungsverbot?

Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.06.2009



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