Hallo Frau Bader, Ich wollte im November nach 18 Monaten Elternzeit wieder arbeiten beim Arbeitgeber bei dem ich seit 10 Jahren unbefristet in Vollzeit angestellt bin. Das wurde bereits vor Antritt der Elternzeit schriftlich vereinbart. Seit September sind meine Kinder im Kiga und ich habe der Form halber am 17.10. eine Vereinbarung mit dem Ag unterzeichnet dass ich nur 25 Stunden ab November arbeite. Das Antrittsdatum stand aber schon vor Elternzeit fest. Leider bin ich Anfang Oktober erkrankt und konnte meine Arbeit nicht antreten. Bis zum Februar bin ich krank geschrieben danach läuft eine Wiedereingliederung. Meine Versicherung wirft mir jetzt vor ich hätte das Beschäftigungsverhältnis zum Zwecke der Erlangung von Leistungen vorgetäuscht. Ich hätte den Arbeitsvertrag (es war kein Vertrag sondern nur die Vereinbarung!) mit dem Wissen abgeschlossen diesen aus gesundheitlichen Gründen nicht erfüllen zu können. Das ist nicht wahr und hellsehen kann ich nicht. Das war nicht absehbar. Sie weigern sich Krankengeld zu zahlen auf das ich aber dringend angewiesen bin weil meine ganze finanzielle Planung darauf ausgelegt war, dass ich nach 18 Monaten wieder arbeiten gehe. Wie sieht die Rechtslage in solch einem Fall aus?
von nicka am 25.01.2014, 10:16