Frage: Krank im Erziehungsjahr

Hallo, habe eine Riesenproblem. Kiege im Moment mit Grippe und hohem Fieber im Bett(Ha Ha) Da sollte ich zumindest sein. Mein Mann sollte sich jetzt um die Kleine (8 Monate)da ich nicht in der Lage bin. Nun hat er seinem Chef Bescheid geben wollen. Der droht im jetzt, wenn er nicht kommt, dann zieht er ihm das volle Gehalt für die Tage ab. Und er kriegt noch eine Abmahnung dazu. Kann der Boss das wirklich? Das kann doch nicht sein. Ich kriech hier wirklich auf dem Zahnfleisch, hab das dieses Jahr schon 4 oder 5 mal verschleppt, aber jetzt geht einfach nichts mehr. Kann es denn sein, dass der Gesetzgeber so hart und unmenschlich ist? Hoffe bald auf Antwort. Danke Kati

Mitglied inaktiv - 17.03.2003, 19:18



Antwort auf: Krank im Erziehungsjahr

Hallo, der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr. Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen ist dabei nicht vorgesehen., sonst würde einer der Arbeitgeber ja benachteiligt werden. Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muß ärztlich bestätigt werden, daß das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, daß durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.03.2003



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