Frage: krank geschrieben

Hallo, ich bin in der 16. SSW und jetzt schon die 3. Woche krank geschrieben. Wie läuft das, wenn ich bis zur Geburt gar nicht mehr arbeiten kann; ich meine wer zahlt mein Gehalt nach den berühmten 6 Wochen weiter und wieviel bekomme ich nach den 6 Wochen?

Mitglied inaktiv - 31.07.2008, 22:25



Antwort auf: krank geschrieben

Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.08.2008



Antwort auf: krank geschrieben

Dann gibt es Kranmkengeld von der KK. Ca. 70% vom brutto, max 90% vom netto (wobei es in Realität meist weniger ist). Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 31.07.2008, 22:35



Antwort auf: krank geschrieben

Versuch ein Beschäftigungsverbot zu bekommen. Dann zahlt der AG glaube ich Dein Gehalt weiter bis Ende. Habe auch so eine Frage gestellt und warte noch auf Antwort. LG Nadja

Mitglied inaktiv - 01.08.2008, 11:27



Antwort auf: krank geschrieben

Aha, ok, Du meinst ein Arbeitsplatzverbot, ja, das würde auch auf meine Situation besser passen. Mein Chef ist nämlich so was von unmöglich zu mir! Bist Du in der gleichen Situation? ;-)

Mitglied inaktiv - 01.08.2008, 11:38



Antwort auf: krank geschrieben

habe gestern die Kündigung bekommen und nachdem ich die SS Bestätigung eingereicht habe, mute er die Kündigung wieder zurücknehmen und hat mich aufgefordert wieder arbeiten zu kommen. Das mache ich auch morgen aber am Montag bin ich bei meiner FA und lasse mir einer Beschäftigungsverbot ausstellen. LG Nadja

Mitglied inaktiv - 01.08.2008, 17:48



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