Frage: krank Schreiben

Hallo. Unsere Tochter wird 2 Jahre. Ich Muß vermutlich bald für einige Tage ins krankenhaus um meine Nasenscheidewand richten zu lassen. Meine frage ist, Muß mein Mann für die Zeit Urlaub nehmen oder kann er sich krank Schreiben lassen weil er auf unsere Tochter aufpassen Muß?

von melanie84 am 09.04.2013, 21:13



Antwort auf: krank Schreiben

Hallo, Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann, den Verdienstausfall erstatten. Ob das auch mit nichtehelichen Vätern klappt, hängt von der Kasse ab! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2013



Antwort auf: krank Schreiben

Er ist nicht krank, also kann er sich auch nicht krank schreiben lassen. Ihr könnt eine Haushaltshilfe bekommen, diesen Job kann dann Dein Mann machen und bekommt dann etwa das Krankengeld ausbezahlt. Oder Urlaub nehmen. Als ich eine OP hatte, habe ich die auf Donnerstags gelegt. Da musste er nur 3 Arbeitstage ausfallen.

von Sternenschnuppe am 09.04.2013, 21:28



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