Frage: kostenübernahme

hallo, habe ihnen heute doch schon geschrieben wegen meiner halbtagsstelle und dem teuren kindergartenplatz. nun habe ich gehört man könnte beim jugendamt einen antrag auf kostenübernahme vom kindergartenplatz stellen. welche voraussetzungen müssen da vorliegen? gibt es sowas überhaupt? was muß ich tun und was kann ich sonst noch tun. liebe grüße und danke natascha

Mitglied inaktiv - 10.03.2004, 21:14



Antwort auf: kostenübernahme

Hallo, nach dem Gesetz kommt es darauf an, ob Ihnen die Bezahlung der Gebühren aufgrund ihres Einkommens nicht zuzumuten ist. Wann das im Einzelfall zutreffend ist, kann man pauschal nicht sagen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.03.2004



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