Kostenübernahme private Kita durch Jugendamt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kostenübernahme private Kita durch Jugendamt?

Liebe Frau Bader, mein Sohn (geb Juli 2017) ist nun schon zum 2. Mal bei der Kitavergabe leer ausgegangen. Ich habe meine Elternzeit entsprechend angepasst, das 2. Jahr zu Hause mit meinem Schatz genossen und habe nebenbei gejobbt (kellnern, wenn Papa oder Oma da waren). Nun muss ich aber aus finanziellen Gründen im Juli wieder in meinen alten Job zurück (80-100%, das ist noch zu klären). Einen städtischen Kitaplatz haben wir nun wieder nicht bekommen (Düsseldorf). Wohl aber ein Angebot einer privat geförderten Kita. Dieses bedeutet aber, dass wir zusätzlich zu den gesetzlichen Kitagebühren (475€ in unserem Fall) noch 330€ dazu bezahlen sollen. Wie ist das mit dem Rechtsanspruch? Kann ich von der Stadt verlangen, dass sie diese Differenz zahlt (zumindest so lange bis ein Platz in einer städtischen Kita frei wird)? Ich würde es gerne vermeiden in eine Tagespflege zu gehen, da mein Sohn dann in einem Jahr wieder raus müsste und die Suche von vorne los ginge. Wir müssen uns nun schnell entscheiden ob wir den Platz nehmen. Beim Jugendamt ist telefonisch leider nie jemand zu erreichen. Selbst während der Sprechzeiten läuft ein Band :(. Vielen Dank für Ihre Hilfe....

von Sonja209 am 11.02.2019, 16:16



Antwort auf: Kostenübernahme private Kita durch Jugendamt?

Hallo, ab dem ersten Geburtstag hat das Kind einen Anspruch. Diesen müssen Sie der Gemeinde gegenüber geltend machen. Dann ist die Gemeinde in Zugzwang und muss Ihnen einen Platz zuweisen. Das bedeutet, dass Sie jetzt die Gemeinde mit Einschreiben Rückschein anschreiben und eine Frist zur Zuweisung geben. Sie können das Schreiben hineinschreiben, dass Sie eine Zusage von einem privaten Kindergarten haben und dieser samt Gebühren gerne von der Stadt übernommen werden können. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.02.2019



Antwort auf: Kostenübernahme private Kita durch Jugendamt?

Das hängt davon ab ob ihr die Gemeinde bereits in Verzug gesetzt habt. Nur einfach sich auf einen Platz bewerben und dann die Absage so hinnehmen langt nicht. Ihr müsst schon bei denen Druck gemacht haben das ihr einen Platz in einer städtischen bekommt. Sonst argumentieren die nämlich ganz schnell, das es ja euer Wunsch wäre den privaten zu nehmen. Also Druck machen beim Amt, ihr habt seit dem ersten Geburtstag einen Rechtsanspruch. Das ganze persönlich, nicht telefonisch. Also morgen früh direkt hin, ist keiner von den SB da, gleich einen Dienstweg höher gehen.

von Felica am 11.02.2019, 17:01



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