Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung

Hallo ! Im August 2015 erhielt ich die Zusage meiner Krankenkasse für die Kostenübernahme für 3 Versuche einer ICSI Behandlung , durchführbar bis September 2016. Jetzt ist es ja so dass es Altersgrenzen bei der Kostenübernahme einer künstlichen Befruchtung gibt . Mein Mann hat somit noch 9 Jahre Zeit , ich weder Ende Januar jedoch 40 und laut Gesetz endet der Leistungsanspruch mit der Vollendung des 40. Lebensjahres der Frau. Heisst das für mich das ich nach meinem Geburtstag keine Leistung mehr in Anspruch nehmen könnte oder gilt die Kostenübernahme wie bewilligt auch über die Altersgrenze hinaus?

von Muschelsucherin am 04.12.2015, 15:54



Antwort auf: Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung

Hallo, da ist mir Pureheart zuvor gekommen! Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.12.2015



Antwort auf: Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung

Hallo, die Kostenübernahme gilt nur bis zum 40. LJ. D. h. die Voraussetzungen müssen zu Beginn des Zyklus vorliegen, damit die Kosten übernommen werden. Allerdings gibt es die Möglichkeit, über das 40. LJ hinaus eine Beteiligung der KK zu bekommen: nämlich wenn ein Arzt bestätigt, daß Erfolgsaussichten vorhanden sind. (Den genauen Wortlaut und welcher Arzt das durch welche Untersuchungen bestätigen muss, weiß ich nicht, da müßte ich jetzt genauers nachschauen) Alles Gute und schnellen Erfolg, Pureheart

von Pureheart am 04.12.2015, 20:51



Antwort auf: Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung

Hallo pureheart! Könntest du das mal für mich raus suchen ? Danke

von Muschelsucherin am 07.12.2015, 14:43



Antwort auf: Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung

Hallo Muschelsucherin, ich kenn mich mit der Thematik nicht genauers aus, weil sie mich nicht betrifft. Ich hab das mal gelesen, aber weiß nicht mehr wo... da bitte ich Dich, Dich selbst zu informieren. Dein KinderwunschZentrum sollte das wissen. Es gibt aber Krankenkassen, die die Altersgrenze auf 45 Jahre angehoben haben. Vielleicht wäre das auch noch eine Option. Der Freistaat Bayern hat z. B. die Altersgrenze für seine Landeszuschüsse von 40 Jahren ebenfalls auf 45 Jahre angehoben, soweit hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht. Alles Gute, Purehear

von Pureheart am 07.12.2015, 22:28



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