Kostenübernahme bei Kindern die nur Spezialnahrung vertragen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kostenübernahme bei Kindern die nur Spezialnahrung vertragen

Hallo Frau Bader, unser Sohn Rene´leidet unter einer Kuhmilchallergie.Das bedeutet das er normale Säuglingsnahrung nicht verträgt.Die Spezialnahrung (Milupa Pergomin)ist sehr teuer und die Krankenkasse will ein teil der Kosten nicht übernehmen.Unser Kinderarzt teilte uns aber mit das das gesetz der Übernahme solcher Kosten zu unseren Gunsten geändert wurde.Meine Frage wenn dies so ist könnten Sie, uns das Urteil als E-Mail zuschicken oder einen Link mitteilen?Wir wären Ihnen zutiefst verpflichtet,denn es geht um 240 EUR monatliche Nahrungskosten für unseren Sohn. Danke im voraus Mfg Mathias Bethmann

Mitglied inaktiv - 24.08.2002, 22:23



Antwort auf: Kostenübernahme bei Kindern die nur Spezialnahrung vertragen

Lieber Mathias, habe leider nur negative Bundessozialgerichtsurteile gefunden, aber weiter unten trotzdem was positives.. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen sich nicht an die Kosten für Spezialnahrung als Milchersatz beteiligen.(Bundessozialgericht Kassel 28.1.99 Az.: B8KN 1/98 KR R) Die klagenden Eltern eines Säuglings, der ab dem 2. Lebensmonat an Neurodermitis und damit verbundenen Milcheiweiß-Intoleranzen litt, hatten sich die Sopezialnahrung Pregromin beschafft und die Krankenkasse aufgefordert, sich an den hohen Kosten zu beteiligen. Das Revisionsgericht entschied, daß die Hydrolysaternährung nicht zum Leisungsumfang der Krankenkassen gehört. Ausschlaggebend für diese höchstrichterliche Entscheidung am Bundessozialgericht war, daß die Spezialnahrung Pregromin kein Heilmittel ist, weil sie zum Verzehr und nicht zur äußerlichen Einwirkung auf den Körper bestimmt ist. Das Gericht führte zwar aus, daß die Spezialnahrung eine Wirkung habe, die sich am Körperäußeren durch das Verhindern von Ekzemen zeigt, jedoch würden Arzneimittel über das Körperinnere wirken. ABER: es gibt Bestrebungen zu einer neuen Richtlinie, die dies ändert. Soweit ich weiß, ist dies aber noch nicht umgesetzt. Bitte fragen Sie beim Bundesministerium für Gesundheit nach, da kann man Ihnen genaueres sagen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.08.2002



Antwort auf: Kostenübernahme bei Kindern die nur Spezialnahrung vertragen

Bei aller Liebe: "normale" Säuglingsnahrung" ist die Muttermilch, und deren "Herstellung" ist nahezu kostenlos und fast jeder Mutter möglich!

Mitglied inaktiv - 27.08.2002, 13:55



Antwort auf: Kostenübernahme bei Kindern die nur Spezialnahrung vertragen

Was maßt Du dir eigentlich an!!! Bist Du dir mit deiner Anschuldigung wirklich sicher??? Ich selber habe auch gestillt (bevor Du mich auch noch angreifst :-) bin aber trotzdem der Meinung das es genug Gründe gibt (Krankeit, Medikamente usw) wo man einfach nicht Stillen kann o. darf. Gruß Jane

Mitglied inaktiv - 27.08.2002, 14:57



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