Wir wohnen in einer Gemeinde,der KiTaG ist im Nachbardorf und die Öffnungszeiten sind von 8.00-12.30.Nun zur Frage: wir haben zwei Kinder 2 und 3 Jahre im Juli alt. Wir haben unsere Tochter in einer anderen Gemeinde angemeldet( KiTaG arbeitet nach den bilinguales Betreuungssystem, und die Öffnungszeiten bis 16.30, auch ein Grund für die Entscheidung) und die Kostenübernahme eingereicht.Der Grund hierfür ist das ich nächstest Jahr wieder voll Arbeiten will und unsere Kinder nicht aus ihrem gewohnten Umfeld rausreisen möchten, dass wäre aber der Fall wenn wir Sie erst in den anderen KiTaG anmelden müssten. Nun kam auch die Ablehnung der Kostenübernahme mit der Begründung die Gründe für den jetzigen Zeitpunkt wären nicht kostenausgleichsrelevant und das bilinguale Betreuungsangebot wird nicht als" Besonderen Grund"im Sinne des § 25aAbs.3 des KiTaG anerkannt .Wie kann man schreiben um in diesem Fall einen Widerspruch oder wer kann weiter helfen??
Mitglied inaktiv - 26.05.2004, 15:40