Sehr geehrte Frau Bader, bei uns wird eine künstl. Befruchtung (Insemination im Spontanzyklus) nötig. Ich bin gesetzlich versichert, mein Mann bei der Bundeswehr. Gerade wurde mein Behandlungsplan von mein gesetzl. Krankenversicherung abgelehnt, mit der Begründung, mein Mann sei der Verursacher und die freie Heilfürsorge müsse die Kosten übernehmen. Als Grund war auf dem Behandlungsplan Asthenozoospermie angegeben. Ist das rechtens? Muss meine gesetzl. Kasse nicht zumindest für die Kosten die auf meiner Seite entstehen aufkommen? Von der freien Heilfürsorge wissen wir, dass diese die Kosten komplett ablehnen. Über eine Info von Ihnen freue ich mich sehr. Viele Grüsse
von Sommernachtstraum012 am 27.05.2013, 11:14