Hallo
Kann ich bei meinem Nochehemann der Unterhalt für unsere Tochter zahlt auch außerordentliche kosten geltend machen?
Wie z.b. die Kindergartenuntersuchung, Hausschuhe und Rucksack zur hälfte?
Gruß und Danke
Wilke
Mitglied inaktiv - 29.12.2005, 11:16
Antwort auf:
Kosten
Hallo,
man nennt dies unterhaltsrechtlichen Sonderbedarf, wenn es ein unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf ist.
Der Besuch eines Kindergartens durch ein minderjähriges Kind im Vorschulalter ist heute der Regelfall und stellt somit keinen Sonderbedarf dar. Die Kosten sind laut Rechtssprechung durch den Regelunterhalt gedeckt.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.12.2005
Antwort auf:
Kosten
Nein, dafür zahlt dein Ex genügend Unterhalt für deine Tochter. Damit sind all diese kosten abgedeckt.
geka
Mitglied inaktiv - 29.12.2005, 11:29