Hallo Frau Bader und andere Mitglieder, ich habe wieder eine Frage. Es geht um die Sorgeerklärung beim Jugendamt. Ich bin mit dem Vater unserer Tochter (soll am 07.07.12 kommen) nicht verheiratet. Jetzt waren wir heute beim zuständigen Jugendamt und die meinten, dass bei der Sorgeerklärung auch vor der Geburt Gebühren anfallen (wohl ca. 30 €). Ist das rechtens? Ich habe gelesen, dass vor der Geburt keine Gebühren anfallen gem. SGB X § 64, allerdings kenne ich mich damit ja nicht aus und ich wüsste nicht, wie wir bei denen dann argumentieren könnten, dass (falls nicht rechtens) keine Gebühren anfallen dürfen. Die Gesetze sind nicht immer sehr durchsichtig und häufig doch etwas seltsam formuliert. Wenn ich auch richtig mitbekommen habe, haben wir beide aber auch nach der Hochzeit automatisch das gemeinsame Sorgerecht ohne dass wir die Erklärung abgeben müssten, oder? Vielen Dank schon mal im Voraus für die Antwort!
von Titius2810 am 02.07.2012, 10:40