Guten Tag Frau Bader,
Ich musste vor kurzen als Zeugin vor Gericht aussagen. Da ich stille und meine damals 10 Wochen alte Tochter mit kommen musste, habe ich einen Babysitter als Begleitperson organisiert, der mich zu der Zeit im Gericht und bei der Aussage unterstützt hat und mir die Kleine während der Aussage natürlich abgenommen hat.
Nun hat mir das Gericht die Kosten für den Babysitter nicht erstattet. Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf diese Auslage?
Vielen Dank und Gruss
K. Koch
von
Wolke2012
am 01.12.2016, 16:16
Antwort auf:
Kosten für Babysitter bei Zeugenaussage?
Hallo,
Nein, da besteht kein Anspruch. Das ist sozusagen Bürgerpflicht.
Das Gericht hätte Ihnen nicht verbieten können, das Kind mit in den Gerichtssaal zu nehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.12.2016
Antwort auf:
Kosten für Babysitter bei Zeugenaussage?
Hallo,
das ist völlig richtig. Der Babysitter ist "Privatvergnügen" und wird nicht erstattet.
War auch gar nicht nötig - wir haben öfter Babys im Gericht - ganz normaler Alltag.
Mitglied inaktiv - 02.12.2016, 10:48
Antwort auf:
Kosten für Babysitter bei Zeugenaussage?
Vom Gericht wurde mir aber Nähe gelegt, dass das Kind nicht mit in den Saal solle zur Aussage. Unbeaufsichtigt im Flur ein Stockwerk tiefer ist dann doch etwas viel verlangt. Daher ist der Babysitter doch unumgänglich? Aus Versicherungsgründen durfte nicht mal ein Angestellter den Kinderwagen anfassen um bei einer Treppe zu helfen, dann ja bestimmt auch erst recht nicht das Kind oder?
Vielen Dank!
von
Wolke2012
am 05.12.2016, 10:33