Frage: Kontopfändung

Hallo! Ich hoffe Sie können mir helfen! Mein Mann hat noch offene Schulden nun musste er eine Eidenstattliche Versicherung abgeben.Da wir an der Grenze leben.Mein Mann der geht zwar arbeiten bekommt aber nur 1200 Euro raus.Dann bekommen wir 355 Wohngeld und Kindergeld und Kinderzuschlag insgasammt 990 Euro. Wir haben 3 Kinder!Da mein Mann kein eigenes Konto hat kommt sein Lohn auf mein Konto,er hat auch keine Vollmacht für dieses. Jetzt war die Gerichtsvollzieherin da um mir mit zuteilen das man mein Konto gepfändet hat. Was soll ich nun machen? Können die das einfach so machen? Was ist pfändbar? Wer kann mir helfen,schließlich muss ich meine Kinder versorgen! Habe gerade 50 Euro in meiner Tasche (der Rest auf Konto),damit komme ich doch aber nicht bis zum nächsten ersten. Dürfen die die Gelder vom Staat pfänden? LG Bianca

Mitglied inaktiv - 05.05.2010, 09:44



Antwort auf: Kontopfändung

Hallo, bei einer Kontopfändung hat man nach Eingang der Zahlungen die Möglichkeit, innerhalb von 3 Tagen das lebensnotwendige Geld abzuheben. Sprechen Sie mit dem Bankinstitut. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.05.2010