Liebe Frau Bader,
ich habe folgendes Problem:
Mein Tochter wird im September 3 Jahre
alt und damit endet dann auch mein
Erziehungsurlaub.
Nun ist mir von Arbeitskollegen mitge-
teilt worden, das unsere Firma in Kürze
Konkurs anmelden will.
Eigentlich wollte ich nach den 3 Jahren
wieder arbeiten gehen.
Erhalte ich in diesem Fall Arbeitslosen-
geld? Mein Arbeitsgeber hat sich noch
nicht bei mir gemeldet.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Uschi
Mitglied inaktiv - 18.07.2003, 12:09
Antwort auf:
Konkurs
Hallo,
Hallo,
wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie im EU oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht.
Wenn Sie nicht kündigen, läuft der EU erst einmal weiter.
Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr im EU).
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält m an sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung.
Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EU. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr.
Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen.
Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt.
Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten).
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.08.2003
Antwort auf:
Konkurs
HAllo!
Ich war in der gleichen situation meien Firma ist Konkurs ich habe dann einfach arbeitslosen Geld beantragt gut währe es wenn Du vom Insolvensbearbeiter ein Schreiben hättets und es vorzeigen kanns beim amt aber Du bekommst Arbeitslosengekd!
Viel glück Kiki
Mitglied inaktiv - 10.08.2003, 23:37