Kompliziertes neues MuSchuG: habe ich noch das Recht auf s Beschäftigungsverbot?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kompliziertes neues MuSchuG: habe ich noch das Recht auf s Beschäftigungsverbot?

Sehr geehrte Frau Bader, folgender Sachverhalt. Ich bin Tierärztin, angestellt, drittes Kind * März 2017; bis jetzt Beschäftigungsverbot in der Stillzeit ausgesprochen vom AG bekommen laut $ 4 muschug. Kind 6,5 Wochen zu früh, noch ggr. zu klein und bis jetzt motorisch nicht in der Lage gewesen, adäquat Beikost zu essen. Bin jetzt dabei, abzustillen, da essen einigermaßen klappt, wollte aber diesen Monat noch gern, dass mein aG von der Krankenkasse Geld bekommt. Da Kind 2 massive Lebensmittelallergien und Darmerkrankung hatte, keine industriemilch, sondern von Frauenarzt und Hebamme deutlicher Rat zum langen stillen. Nun sagt die Barmer, dass das Beschäftigungsverbot nur bis zum 1. Lebensjahr ausgestellt werden kann bzw. die Barmer nicht mehr als bis dann zahlt - stimmt das so? Meines Erachtens könnte in extremen Fällen auch bis 1,5 Jahre das Umlageverfahren genutzt werden. Mein AG ist ein Goldstück und ich möchte ihn nicht unnötig belasten, aber ich kann auch nicht innerhalb eines Tages abstillen. Liebe Grüsse und vielen Dank!

von Kollagenkäthe am 27.04.2018, 16:49



Antwort auf: Kompliziertes neues MuSchuG: habe ich noch das Recht auf s Beschäftigungsverbot?

Hallo, ich hätte geantwortet - aber da sich die Fragestellerin weggebeamt hat, hat es sich wohl erledigt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.04.2018



Antwort auf: Kompliziertes neues MuSchuG: habe ich noch das Recht auf s Beschäftigungsverbot?

Warum nimmst du dann nicht EZ? Und ein Teil deines Einkommensverlustet solltest du mittels EG Plus ausgleichen können. Pflegegeld würde mir auch einfallen. Das Kind muss ja extrem zurück hängen wenn es mit einem Jahr noch keine Beikost essen kann. Milch braucht es ja jetzt eh nicht mehr, du müsstest also auch nicht mehr auf Pre umsteigen. Muttermilch kannst du abpumpen und dann per Becher anbieten oder notfalls Flasche. BV als Tierarzt in Stillzeit ist auch etwas zweifelhaft. Da sollte dein AG Tätigkeiten haben die du weiterhin machen kannst. Was hat das zweite Kind den damit zu tun? Das ist eh außen vor. Dürfte ja deutlich älter sein und entsprechend muss du da eine Lösung finden wie tausende andere Mütter auch deren Kinder die gleichen Probleme haben. Mag sich jetzt fies anhören, aber das ist leider nun einmal Realität. Nichts gegen dich.

von Felica am 27.04.2018, 16:58



Antwort auf: Kompliziertes neues MuSchuG: habe ich noch das Recht auf s Beschäftigungsverbot?

Das BV gibts nur dann, wenn die Gefährdung am Arbeitsplatz der einzige Grund ist, warum du die Tätigkeit nicht ausüben kannst. Wenn dein AG dir eine Ersatztätigkeit geben könnte, wärest/warst du in der Lage arbeiten zu gehen? Hast bzw. hattest du im ersten Lebensjahr eine Betreuung? Nach dem Abstillen gibt es keine Ansprüche aus dem MuSchG mehr und damit schuldest du dem AG deine Arbeitsleistung im vollen vertraglich vereinbarten Umfang. Zur Kinderbetreuung gibt es die Möglichkeit Elternzeit zu nehmen.

Mitglied inaktiv - 27.04.2018, 16:59



Antwort auf: Kompliziertes neues MuSchuG: habe ich noch das Recht auf s Beschäftigungsverbot?

Nein, das ist eine 2 Mann Praxis, da gibt's keine Ersatz-tätigkeit. Und natürlich ist ein Beschäftigungsverbot rechtens, da ich bestimmte Routen fahre und in der Zeit eben keine Zeit hatte, abzupumpen bzw. zu stillen, selbst wenn mir jemand das Kind gebracht hätte. Außerdem arbeiten wir mit Stoffen, die in die Milch übergebe, also das hat schon alles seine Richtigkeit, das will ich hier auch nicht diskutieren, auch wenn das manche argert, die nicht diese Chance haben. Das zweite Kind hat insofern was damit zu tun, dass dadurch das dritte sehr Allergiegefährdet ist und keine Instantnahrung erhalten sollte. Nein, habe erst ab dem abstillen eine Betreuung. Also die Frage war nur; hat sich das Gesetz soweit geändert, dass auch in jeglichen Extremfällen kein Beschäftigungsverbot mehr nach dem ersten Jahr ausgestellt wird.

von Kollagenkäthe am 27.04.2018, 17:08



Antwort auf: Kompliziertes neues MuSchuG: habe ich noch das Recht auf s Beschäftigungsverbot?

Ohne verfügbare Kinderbetreuung was das bisherige BV unrechtmäßig. Du hättest nämlich auch dann nicht arbeiten können, wenn keine Gefährdungen vorgelegen hätten. Elternzeit hättest du genauso wie die meisten anderen Mütter nehmen können. Und jetzt geht es gar nicht drum, ob dein AG irgendwas erstattet bekommt über die Stillzeit hinaus, sondern dass du deine Arbeitsleistung erbringen musst - ansonsten gibt es für dich keinen Lohnfortzahlungsanspruch.

Mitglied inaktiv - 27.04.2018, 17:38



Antwort auf: Kompliziertes neues MuSchuG: habe ich noch das Recht auf s Beschäftigungsverbot?

Ich habe gesagt, ich hatte keine keine Kinderbetreuung, da ich ja im Beschäftigungsverbot war, ich HÄTTE natürlich eine haben können, da meine Schwiegereltern im selben Haus wohnen und meine anderen Kinder mit bereuen. Aber darum geht es mir gar nicht. Mir geht es nur um das neue Gesetz, was sich dort geändert hat. Vielleicht kann jemand auch genau das beantworten, anstatt mir ständig irgendwas unterstellen zu wollen.

von Kollagenkäthe am 27.04.2018, 17:53



Antwort auf: Kompliziertes neues MuSchuG: habe ich noch das Recht auf s Beschäftigungsverbot?

Und es geht mir auch nicht um über die Stillzeit hinaus, sondern darum, wie lange man stillen darf bzw. Beschäftigungsverbot dafür bekommt.

von Kollagenkäthe am 27.04.2018, 17:55



Antwort auf: Kompliziertes neues MuSchuG: habe ich noch das Recht auf s Beschäftigungsverbot?

Man darf sol lange stillen wie man möchte. Aber Anspruch auf ein Beschäftigungsverbot gibt es längstens 12 Monate. Was schon eben sehr großzügig ist. Kann man aber auch leicht selbst herausfinden: https://www.bmfsfj.de/blob/94398/3b87a5363865637dd3bf2dd6e8ec87e0/mutterschutzgesetz-data.pdf Seite 42/43. Änderungen sind seit dem 1.1.2018 gültig. Da darüber hinaus ein Kind nicht mehr rein auf Milch angewiesen ist, sondern es eben auch beikost ist oder sogar nur noch normal, benötigt die Frau darüber hinaus keinen Schutz. Länger zu stillen gilt dann nicht mehr als nötig, auch wenn man es freiwillig gerne darf. es auch empfohlen wird.

von Felica am 27.04.2018, 18:34



Antwort auf: Kompliziertes neues MuSchuG: habe ich noch das Recht auf s Beschäftigungsverbot?

Prima, vielen Dank für die Antwort!

von Kollagenkäthe am 27.04.2018, 18:47



Antwort auf: Kompliziertes neues MuSchuG: habe ich noch das Recht auf s Beschäftigungsverbot?

bv wegen stillen: man muss doch erst eine kinderbetreuung nachweisen um dieses bv überhaupt zu bekommen oder? sonst könnte doch jeder, der meinetwegen auf einer intensivstation arbeitet, ein jahr daheim bleiben, das bv bekommen, keine kinderbetreuung brauchen weil eh daheim, voller lohn, und sich somit ein ganzes jahr elternzeit sparen und hätte dann vier jahre zur verfügung, also das erste jahr als bv, und dann noch drei jahre eltenrzeit. oder wie? weil wenn man dahim ist, braucht man die kinderbetreuung ja nicht, oder gibts das bv nur, wenn man diese nachweisen kann? dann wäre man daheim und würde an den betreuungsplatz fahren zum stillen? verzichtet man dann auf elternzeit, macht einen verrtag über x stunden oder vollzeit und geht gar nicht arbeiten wegen diesem bv? ch möchte diese form des bv einfach verstehen, ist also eine allgemeine frage

von mellomania am 27.04.2018, 21:22



Antwort auf: Kompliziertes neues MuSchuG: habe ich noch das Recht auf s Beschäftigungsverbot?

Es dürfte recht simpel sein. Die TE kann ja eine Kinderbetreuung nachweisen wenn die Großeltern bescheinigen das sie auf das Kind aufpassen können. Es steht nirgends geschrieben das man das Kind in KiGa oder sonstiges anmelden muss. Damit fällt der Punkt gegen das BV weg.

von Felica am 27.04.2018, 22:59



Antwort auf: Kompliziertes neues MuSchuG: habe ich noch das Recht auf s Beschäftigungsverbot?

Sie hatte geschrieben, Betreuung hätte sie erst nach dem Abstillen, jetzt noch nicht. Später ist sie zurückgerudert. Wenn es zum Streit mit der Barmer kommt, dann wird die Barmer hoffentlich einen Prüfer schicken und wenn es dumm läuft gibt es eine Rückzahlung für das ganze Still-BV.

Mitglied inaktiv - 28.04.2018, 07:33



Antwort auf: Kompliziertes neues MuSchuG: habe ich noch das Recht auf s Beschäftigungsverbot?

Das neue Mutterschutzgesetz beschränkt lediglich den Anspruch auf Stillpausen auf das erste Lebensjahr. Bei den Regelungen der unzulässigen Arbeitsbedingungen für stillende Frauen gibt es dagegen keine zeitliche Beschränkung. Interessant ist dazu dieser Link: dentista.de/aktuelles/neues-mutterschutzgesetz-ist-die-stillzeit-und-somit-das-still-bv-zeitlich-begrenzt/ Bisher gibt es noch keine Urteile dazu, allerdings ist fraglich, ob die Krankenkassen mit ihrer Sichtweise zur Beschränkung des BV auf ein Jahr vor Gericht durchkommen würden.

Mitglied inaktiv - 28.04.2018, 09:27



Antwort auf: Kompliziertes neues MuSchuG: habe ich noch das Recht auf s Beschäftigungsverbot?

Vielen Dank für die Antwort, dieselbe Antwort habe ich von meinem Steuerberater bekommen, dass die KK noch zahlt. Ich habe gar keine Lust , mich zu verteidigen, da es euch ja auch gar nix angeht, aber ich habe nicht zurückgerudert, sondern nur klargestellt, dass ich mein Baby im BV natürlich selbst betreut habe. Da alles andere ja gar nichts zu dieser Sache tut, habe ich es erst später auf Nachfrage erwähnt. Dieser Neid ist manchmal echt unerträglich.

von Kollagenkäthe am 28.04.2018, 18:20



Antwort auf: Kompliziertes neues MuSchuG: habe ich noch das Recht auf s Beschäftigungsverbot?

Es gibt allerdings schon mindestens eine Entscheidung/Gerichtsurteil, in dem eine stillende Tierärztin kein BV durchsetzen konnte, sondern die Tätigkeit in der Tierarztpraxis während des Stillens ausüben musste.

Mitglied inaktiv - 28.04.2018, 19:47



Antwort auf: Kompliziertes neues MuSchuG: habe ich noch das Recht auf s Beschäftigungsverbot?

Für Tierärzte genehmigen gibt es hier kein Still - BV mehr. Eine Infektionsgefahr besteht nur im Falle einer Verletzung, welche die Betroffene gemerkt wird. In diesem Falle stehen genug Ersatznahrungsprodukte für das Kind zur Verfügung, sodass ein BV nicht zu rechtfertigen ist. Wurde von gerichtlicher Seite so auch bestätigt.

Mitglied inaktiv - 29.04.2018, 10:05



Antwort auf: Kompliziertes neues MuSchuG: habe ich noch das Recht auf s Beschäftigungsverbot?

Das stimmt nicht, kann man ja überhaupt nicht so pauschal sagen- kommt ja total drauf an, mit was und wie der Tierarzt arbeitet. "Hier" bekommen alle Tierärzte mit kurativer Tätigkeit ein Beschaftigungsverbot- der AG würde sich sonst strafbar machen. Meine Herren, wenn ich gewusst hätte, wie viele Laien hier unterwegs sind, hätte ich nicht gefragt. Einzig Serina scheint sich auszukennen, und anscheinend hat es die ja auch schon genervt, wie unqualifiziert die Antworten sind! :-D Also meine Frage ist beantwortet, stürzt euch auf jemanden anderen!

von Kollagenkäthe am 29.04.2018, 10:21



Antwort auf: Kompliziertes neues MuSchuG: habe ich noch das Recht auf s Beschäftigungsverbot?

Zu Unqualifiziert ... ich arbeite in dem Bereich und bin auch für die Überwachung von Mutterschutzrichtlinien und von BVs zuständig ... Bei uns bekommt kein Tierarzt in der Stillzeit ein BV - da müssen schon besondere Gründe vorliegen.

Mitglied inaktiv - 29.04.2018, 10:27



Antwort auf: Kompliziertes neues MuSchuG: habe ich noch das Recht auf s Beschäftigungsverbot?

auch ich überwache bv, verfüge muschu und elternzeit. ich hatte nur freudlich nach pauschalen aussagen, die dich gar nicht betreffen, für das still bv und die richtlinien gefragt.

von mellomania am 29.04.2018, 11:00



Antwort auf: Kompliziertes neues MuSchuG: habe ich noch das Recht auf s Beschäftigungsverbot?

Der einzige wirkliche Laie bist du, Kollagenkäthe. Wir haben genau die entscheidenden Fragen gestellt, die den Nerv getroffen haben. Du hättest wahrscheinlich sowohl in deinen Schwangerschaften als auch in deinen Stillzeiten kein oder kein vollständiges BV bekommen dürfen. Die Gefährdungsbeurteilung muss sorgfältiger gemacht werden, dann werden Maßnahmen getroffen und du wirst unschädlich weiter beschäftigt. Das ist aber gar nicht dein Ziel gewesen. Das Ziel des MuSchG ist die Weiterbeschäftigung und eben nicht das BV. Dein Ziel ist maximal Geld abzuschöpfen und dabei zu Hause Kind und Haus zu versorgen. Hätte man dir eine passende unschädliche Tätigkeit - auch nur stundenweise - angeboten, dann wäre schnell klar geworden, dass du Elternzeit brauchst.

Mitglied inaktiv - 29.04.2018, 12:58



Antwort auf: Kompliziertes neues MuSchuG: habe ich noch das Recht auf s Beschäftigungsverbot?

...

von mellomania am 29.04.2018, 13:01



Antwort auf: Kompliziertes neues MuSchuG: habe ich noch das Recht auf s Beschäftigungsverbot?

:-D Na, wenn's euch jetzt besser geht, dann denkt das. Gefährdungsbeurteilung wurde bei uns übrigens von der Berufsgenossenschaft und meinem AG durchgeführt- bei allen 3 Kindern. Aber darum geht's euch nicht- ihr regt euch ja bei jedem BV auf- neidisch? Das kann ich ab! Ist nämlich wirklich wunderbar!

von Kollagenkäthe am 29.04.2018, 13:53



Antwort auf: Kompliziertes neues MuSchuG: habe ich noch das Recht auf s Beschäftigungsverbot?

Wenn man anderer Meinung ist,dann ist man neidisch? Hast du ein Problem weil du keine Kopfstreichler bekommen hast?

von kati1976 am 29.04.2018, 15:24



Antwort auf: Kompliziertes neues MuSchuG: habe ich noch das Recht auf s Beschäftigungsverbot?

Das hat nichts mit Neid zu tun - nur mit Verantwortung. Seit Einführung der Gesetzesänderung haben wir es geschafft, über 80 Prozent der BVs abzuschaffen. Die Arbeitgeber werden beraten und konkret in den Betrieben geschaut, wie eine gefahrlose Betreuung möglich ist. Viele Arbeitgeber sind auch einfach zu bequem, um eine Alternative zu suchen. Da machen wir jetzt "Druck"... und plötzlich geht es. In Falle einer Tierärztin z.B. wurden 2 auf 450 € Basis Beschäftigte Empfangsmitarbeiterinnen entlassen und die Tierärztin bekam deren Posten während der Schwangerschaft. Die Arbeit war zumutbar und damit musste sie sie annehmen. Und nein - die 450 € Mitarbeiterinnen saßen nicht auf der Straße - sie sind zu gleichen Konditionen in die Tierarztpraxis des Bruders des Tierarztes im Nachbarort gewechselt. Kindergärtnerinnen (städtisch) arbeiten jetzt eben auf der Gemeinde bei der Kita - Platzvergabe, der Elternberatung und in den Jugendeinrichtungen der Stadt. Im Krankenhaus werden Ärztinnen in gefahrlosen Bereichen z.B. in der Hygieneberatung eingesetzt. Krankenschwestern ebenso. Die werden auch auf gefahrlose Posten gesetzt (es findet sich immer was - und wenn es das Aufräumen der Archivakten ist... eine hat monatelang Altakten eingescannt ... auch das war zumutbar). Eine Pilotin kam in die Flugplanung und hat halt für ihre fliegenden Kollegen die Flüge vorgeplant. Es findet sich fast immer eine Lösung. Die BVs sind einfach wirtschaftlich ein riesen Problem und schaden Frauen ungemein. Viele Chefs weigern sich Frauen im fortpflanzungsfähigen Alter einzustellen. Das geht so einfach nicht weiter. Ein berechtigtes BV unterstütze ich vollkommen - aber aus betrieblichen Gründen lässt sich das fast nie rechtfertigen.

Mitglied inaktiv - 29.04.2018, 15:41



Antwort auf: Kompliziertes neues MuSchuG: habe ich noch das Recht auf s Beschäftigungsverbot?

Das kann ich doch auch total verstehen! Ich arbeite in einer 2 Mann Praxis/ nur aussenpraxis Nutztiere und Pferde, kein Empfang, keine Station. Die BG war da und wir haben nach Alternativen gesucht und eine Gefährdungsbeurteilung gemacht- keine Chance. Somit bin ich da rechtlich im absolut grünen Bereich. Daher lasse ich mir nicht unterstellen, dass ich zu unrecht nicht arbeiten kann und lieber zuhause Kind und Haushalt pflege. Da es schon bei etlichen Beiträgen hier im Forum immer dieselben sind, die einem das BV streitig machen, kommt schon der Gedanke auf, dass die irgendwie nix anderes zu tun haben, als nicht bei ihnen zu kehren. Ich schalte mich hier jetzt auch aus und Danke sehr für die KONSTRUKTIVEN Kommentare! ;-)

von Kollagenkäthe am 29.04.2018, 15:56



Antwort auf: Kompliziertes neues MuSchuG: habe ich noch das Recht auf s Beschäftigungsverbot?

Hallo Frau Bader, Gern höre ich Ihre Antwort, ich hatte nur das Gefühl, dass es hier etwas unsachlich wird :-)

von Kollagenkäthe am 30.04.2018, 17:26



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

recht auf gehaltsvortzahlung beschäftigungsverbot 2.kind

Einen schönen guten Abend ich hab folgende frage, wir haben unser erstes Kind im Juni 2013 bekommen Elternzeit ist bis zum 01.09.2014. Nun sind wir wieder schwanger geworden und meine Frau würde dann am 01.09.2014 ins Beschäftigungsverbot übergehen, sie währe dann im 5.Monat (Geburtstermin 10.02.2015) sie hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag a...


Hab ich ein Recht auf Urlaub aus dem Beschäftigungsverbot ?

Hallo Frau Baden Ich arbeite im Kindergarten und habe gleich als ich erfahren habe Schwanger zu sein BeschäftigungVerbot bekommen. Hab ich für diese Zeit trotzdem Anspruch auf mein Jahresurlaub? Lg


Habe ich ein Recht auf Beschäftigungsverbot wegen dem Coronavirus?

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich dem Coronavirus. Ich arbeite im Einzelhandel und durch meine Schwangerschaft bin ich nur an der Kasse. Nun ist es ja so, dass man schon fast sagen kann das "alle" Krankheiten/Krankheitserreger an der Kasse vorbei laufen. Und dadurch das (wenn ich das richtig weiß) mein Immunsystem auf Sparflamme läuft ein groß...


Beschäftigungsverbot - hat der Arbeitgeber recht?

Hallo, Ich habe ein Problem mit meinem Arbeitgeber ( Nebenjob) ich bin dort als Nachtwache auf 450 Euro Basis angestellt plus 200 Euro Übungsleiterpauschale. Mein Arbeitgeber sagt mir, das mir die Übungsleiterpauschale im BV nicht zusteht und ich nur eine Nacht bezahlt bekomme, da ich nicht arbeiten bin. Ich kann mir das schwer vorstellen. Be...


Habe ich ein Recht auf ein Beschäftigungsverbot?

Hallo, ich bin in der 10 ssw und habe meinen Arbeitgeber darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich schwanger bin. Ich arbeite in einem ambulant betreuten wohnen für Menschen mit Behinderung und bin für deren kompletten Alltag und ihr Leben verantwortlich. Dies ist natürlich oft mit viel Stress verbunden. Zu dem habe ich Klienten dabei die rauchen, die ...


Neuer Job & mögliches Beschäftigungsverbot

Hallo liebe Frau Bader, ich hoffe sie können mir weiterhelfen. ich habe am 18.03.2024 einen neuen Job angefangen, nun wurde trotz Komplikationen eine Schwangerschaft festgestellt ohne weitere Problematik. Was mich sehr erfreut!  Nun war ich heute bei meiner Ärztin und sie sagte dass sie mich trotzdem gerne ins Beschäftigungsverbot schicken ...


Beschäftigungsverbot elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, In der heutigen Zeit muss man ja leider ganz genau rechnen, wie man es am besten macht mit dem Thema Nachwuchs... Jetzt ist es so, dass wir letztes Jahr im Juli unser erstes Baby bekommen haben und liebend gerne ein zweites Baby haben möchten. Ich habe 2 Jahre elternzeit und 1 Jahr Elterngeld beantragt.  Wie läuft...


Urlaubstage im teilzeit beschäftigungsverbot

Hallo ich arbeite eigentlich 75% mit einer 5-tage woche nun bin ich im teilzeit beschäftigungsverbot mit 50% und einer 4 tage woche. Wenn ich es richtig verstanden habe müsste ich ja weiterhin den vollen urlaubssnspruch für die 5 Tage woche haben oder ? Aber wie ist es wenn ich jetzt Urlaub nehme? Muss ich dann 5 oder 4 Tage für eine Woche Urlaub ...


Beschäftigungsverbot - Neuer Arbeitsvertrag nach Ausbildung - Bemessungsgrundlage Lohnfortzahlung

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wuerde mich gerne mit einem Anliegen an Sie richten.  Ich habe meine Ausbildung bei meinem jetzigen Arbeitgeber als Sozialbpaedagogische Assistenz (KITA) im Maerz beendet. Ich habe seit 1. April bei dem selben Arbeitgeber einen unbefristeten Vollzeitvertrag unterschireben.  Jetzt wurde eine Schwangerschaft bei...


Beschäftigungsverbot

Hallo Ich arbeite als Erzieherin , 20 Std pro woche. möchte jetzt aber auf 30 Std erhöhen , weil ich schwanger bin und dann ein komplettes Beschäftigungs Verbot bekomme. wie wird dann mein Gehalt im Beschäftigungsverbot berechnet?   desweitwren gibt es ab August vllt eine Gehaltserhöhung für alle. bekomme ich die direkt auch oder er...