Frage: komplizierte Frage zum Elterngeld

Liebe Frau Bader. Ich bin momentan in der 31. SSW und sitze derzeit vor einem Haufen Anträge und blicke nicht richtig durch , ich hoffe Sie können mir ein wenig weiterhelfen. Ich habe folgendes Problem : Und zwar wollte ich mir jetzt mal das Elterngeld ausrechnen lassen und bin auch schon dabei so halbwegs den Antrag auszufüllen. Wie rechne ich mein durchschnittliches Einkommen der letzten 12 Monate aus ? Ich habe im Juli 2006 meinen ersten Sohn bekommen, war dann 1 Jahr in Erziehungsurlaub , habe im Juli 2007 meine Arbeit wieder aufgenommen und wurde aber leider zum 31.12.2007 wieder gekündigt und bin seit dem Arbeitslos. Allerdings zahlte mein Ex-Chef mir den Lohn nicht bzw. nur Teilweise und händigte mir auch keinerlei Lohnbescheinigungen aus, weshalb ich dies vor Gericht eingeklagt habe. Meiner Klage wurde auch stattgegeben, er könnte allerdings noch in Berufung gehen,was er mir auch angedroht hat. Durch diese ganze Huddelei sind es ja alles verschiedene Beträge und ich weiß auch nicht ob dieses erste Urteil rechtskräftig ist und ich mich nach diesen darin stehenden Beträgen richten kann , also diese Beträge in den Anträgen schreiben kann (mein Anwalt ist derzeit im Urlaub ,ich kann ihn also nicht fragen) Wie verhält sich das in so einem Fall ? Wie ermittle ich denn hier ein durchschnittliches Einkommen ? Sämtliche Beträge gesamt zusammenrechnen und dann durch die 12 Monate teilen ? Oder läuft das etwas anders ? Und zählt das Kindergeld für meinen Sohn und der Unterhaltsvorschuss für ihn auch mit rein als Einkommen ? Mein Mutterschutz fängt an am 18.September 2008 Also müßte ich demnach alles seit dem 18.september 2007 zusammenrechnen ? Teile ich denn da den monatslohn 2007 ? Irgendwie weiß ich echt nicht weiter. Ich hoffe Sie können mir vielleicht ein wenig helfen und wissen eventuell Rat. Vielen Dank schon mal und liebe Grüße Anni

Mitglied inaktiv - 26.08.2008, 11:51



Antwort auf: komplizierte Frage zum Elterngeld

Hallo, bitte lesen Sie die HInweise und fragen Sie allgemeiner. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.08.2008



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