Guten Abend Frau Bader,
ich bin derzeit im Ausland tätig und kann aus dienstlichen Gründen keine Elternzeit nehmen. Sprich, ich falle nur für den 14-wöchigen Mutterschutz aus und gehe 8 Wochen nach der Geburt wieder arbeiten. Bei meinem ersten Kind habe ich ein Jahr Elternzeit genommen.
Besteht die Möglichkeit die Jahr Elternzeit für das zweite Kind aufzuschieben? Was gibt es ggf zu beachten?
Vielen Dank schon im Voraus für Ihre Rückmeldung
miss
von
missmusic85
am 11.02.2015, 19:44
Antwort auf:
Komplette Elternzeit aufheben?
Hallo,
wenn das Kind in 2015 geboren wir, können Sie bis zu 24 Monate bis zum 8. Geb. übertragen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.02.2015
Antwort auf:
Komplette Elternzeit aufheben?
Elternzeit teils ja, Eltergeld nein.
Sinniger wäre, wenn irgendwie möglich, zumindestens auf 30 Srd Teilzeit runterzugehen, dann gibt es zumindestens teils Elterngeld (wird dann mit dem verdients verrechnet).
Mitglied inaktiv - 11.02.2015, 23:28
Antwort auf:
Komplette Elternzeit aufheben?
Hallo Frau Bader,
danke für die Rückmeldung.
Bezieht sich der Übertrag ebenfalls auf das Elterngeld?
Freundliche Grüße
miss
von
missmusic85
am 12.02.2015, 10:35