Meine beiden ersten Kinder leben seit 4 Jahren in einer Pflegefamilie. Ich habe sie damals selbst wegen Überforderung weggegeben. Nun hat ein Gutachten ergeben, dass Kindeswohlgefährdung vorliegt, wenn die Kinder wieder zurückkommen. Das ist jetzt 4 Jahre her. Nun bin ich mit Zwillingen schwanger, habe meine psychische Situation aber wieder im Griff. Meine Angst ist dass mir das Jugendamt die Zwillinge gleich nach der Geburt wegnimmt. Dürfen die das oder müssen die sich erst einmal anschauen wie ich mit Ihnen zu Hause zurechtkomme?
von
chrissyuwe
am 14.04.2014, 18:27
Antwort auf:
Können mir meine Kinder nach der Geburt weggenommen werden?
Hallo,
da wird wohl wieder einGutachten erstellt / das kommt auf den Richter an. Ja, die Kinder koennen Ihnen rein theoretisch wieder weggenommenw erden, wenn der Richter eine Kindswohlgefaehrdung sieht
Liebe Gruesse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.04.2014
Antwort auf:
Können mir meine Kinder nach der Geburt weggenommen werden?
Ich würde mich an deiner Stelle vorausschauend mit dem Jugendamt in Verbindung setzen.
Ich stelle mir vor, dass du - wenn du "heimlich" jetzt Zwillinge kriegt und keine Kommunikation mit dem JA pflegst - eher damit rechnen musst, dass man die Kindswohlgefährdung unterstellt.
Aber mal ehrlich, du hast 2 Kinder die nicht bei dir leben und das Gutachten bescheinigt eine Gefährdung und du scheinst nicht gekämpft zu haben, sondern bekommst quasi "neue" Kinder - so könnte es von außen aussehen. Und das lässt dich nicht gut aussehen.
von
Pamo
am 15.04.2014, 11:32