Frage: knifflige anfrage....

Hallo, mein sohn ist am 12.04.06 geboren. Ich habe vollzeit im sekretariat eines telefonkonzerns gearbeitet. Meine elternzeit hatte ich voraussichtlich bis 31.12.07 angekündigt, da es bei meinem mann zu dieser zeit noch unklar war, ob sein befristetes arbeitsverhältnis verlängert wird oder nicht. Er hatte glück und ist nun bis 31.12.09 weiterhin befristet beschäftigt. Daher habe ich meinem arbeitgeber fristgerecht mitgeteilt, dass ich zum 01.09.08 definitiv in teilzeitform von 8-12h meine arbeit aufnehmen werde. Mein arbeitgeber will mich in teilzeitform nicht mehr im sekretariat einsetzen und bietet mir eine kaufmännische stelle im call center an. Heute hatte ich ein gespräch mit meinem arbeitgeber, in dem ich ihm mitgeteilt habe, dass wir einen kindergartenplatz haben, somit stünde ich mo-do von 7.30h-13.30h und freitags ganztägig zur verfügung. Ich habe ihm auch signalisiert, dass es mir letztendlich egal ist, in welchem teilbereich des call-centers ich dann eingesetzt werde. Auch bei dem arbeitszeiten ist es mir gleich, wichtig ist nur dass sie in besagtem zeitfenster bleiben. Sonit hab ich einsatzbereitschaft im rahmen des machbaren signalisiert, wie mir empfohlen wurde. Soweit sogut. mir stellt sich folgende frage: 1. Wenn alles glatt geht und wir uns zeitlich einigen: Bekomme ich einen zusatz zum vorhandenen arbeitsvertrag, in dem nur noch mal die geänderte stundenzahl steht (gehalt steht als tarifgruppe in meinem bisherigen arbeitsvertrag und ist tarifvertraglich festgelegt oder hat er das recht mir einen neuen arbeitsvertrag auszufertigen? Womit stünde ich besser dar? 2. Sofern ich künftig vormittags und nachmittags arbeiten muß und das aber aufgrund fehlender betreuung nicht kann, muß ich dann kündigen, oder trete ich in den Vormittagsstunden an, verabschiede mich dann für den Nachmittag, weil ich zu meinem sohn muß? Somit tät der arbeitgeber kündigen oder einen aufhebungsvertrag anbieten? Werde ich dann nicht auch vom arbeitsamt gesperrt? 3. da ich jetzt im call-center mehr verdienen täte als die teamleitung gehe ich davon aus, dass man auf kurz oder lang versuchen wird mich dort rauszuekeln weil ich halt unflexibel und zu teuer bin, traurig aber wahr. Wann endet dann meine elternzeit, zum 01.09.08 oder aber zum 12.04.09, wenn mein sohn 3 jahre alt wird? Wann verfällt mein kündigungsschutz, den ich ja jetzt noch habe? 4. Kann mein arbeitgeber mich zwingen nach 3 jahren einen neuen arbeitsvertrag fürs call center mit niedrigerem gehalt zu unterschreiben? Tausend dank für die antworten Liebe grüße silke

Mitglied inaktiv - 28.02.2008, 20:36



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Zuerst noch eine Rückfrage. Stimmt das datum, bis wann Du EZ erklärt hast? 31.12.07 ??? Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 28.02.2008, 20:44



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ja stimmt, hatte zunächst dieses datum gewählt, für den fall dass mein mann seinen job zum ende des jahres verloren hätte und dann auf den 01.09.08 verlängert (einmal verlängern ist ja erlaubt)... liebe grüße silke

Mitglied inaktiv - 28.02.2008, 20:50



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OK, dann schau ich mal, ob ich durchsteige... 1.9 nein "1x darf man ja verlängern" stimm SO nicht. man musste sich für die ersten beiden Lebensjahre festlegen, erst für das dritte Jahr musste man sich später erst erklären. Solange aber dein AG trotzdem zustimmt: wunderbar, sei froh! OK, aber nun los: 1.) E sann ein komplett separater AV geschlossen werden, der jeoch deutlich nur für die EZ gelten sollte. Darin kann (für eine anderen Tätigkeit) auch ein anderes Gehalt beschrieben sein. Macht man "nur" einen Nachtrag zum alten Vertrag in dem nur auf die reduzierte Arbeitszeit eingegangen wird, gilt ansonsten der urspr. AV mit allen darin enthaltenen Konditionen. 2.) Anspruch auf TZ bedeutet NICHT, daß Du auch die Arbeitszeiten vorgeben kannst. Darüber musst Du Dich mit deinem AG einigen. Du hast keinen Anspruch nur während irgendwelchen Kiga-Zeiten arbeiten zu dürfen/müssen. 3.) Tja, DAS ist mir immer noch nicht so klar, weil deine erste Annahme nicht so ganz stimmte und ich nicht weiß, mit welchem Wortlaut Du verlängert hast :-) 4.) nach den drei Jahren hast Du Anspruch auf deinen alten Arbeitsplatz bzw. einen gleichwertigen der immer noch deinem alten Arbeitsvertrag entspricht, das gilt aber nur, wenn Du dann den alten Arbeitsvertrag auch (Vollzeit) erfüllen kannst. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 28.02.2008, 21:42



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hallo und erst mal lieben dank für die prompte antwort. 1) da ich außer im sekretariat nur noch im call center im kaufmännischen bereich eingesetzt werden kann bleibt ja nichts anderes. ich bin aber immer davon ausgegangen dass man nicht schlechter gestellt werden darf, somit also auch finanziell. 2) dass die genauen arbeitszeiten verhandlungssache sind wußte ich. aber mehr als ihm alles mir mögliche anzubieten bleibt mir ja leider nicht. mir stellt sich nur die frage, was ist wenns zu keiner zeitlichen einigung kommt, was mach ich dann? 4) heißt das dann, dass ich nach meiner elternzeit nochmal das recht habe im sekretariat in vollzeit anzuklopfen? er hat nämlich jetzt ne neue eingestellt, seit er weiß dass für mich nur teilzeit in frage kommt. sag mal woher hast du die infos alle? nur dass ich gewappnet bin fürs nächste gespräch und mich auf was berufen kann... lieben dank vorab für die info guts nächtle silke

Mitglied inaktiv - 28.02.2008, 23:23



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Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 29.02.2008, 00:28