Guten Tag Frau Bader!
In unserem Garten haben wir ein Klettergerüst. Haften wir, wenn sich ein Kind verletzt, das mit der Erlaubnis der Eltern dort spielt, d. h. wenn es bei uns zu Besuch ist? Was ist, wenn Kinder unerlaubt in unserer Abwesenheit das Gerüst benutzen?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mitglied inaktiv - 26.08.2011, 21:35
Antwort auf:
Klettergerüst im Garten Haftung
Hallo,
Sie haben da die sogen. verkehrssicherungspflicht.
Sie haften also, wenn Sie es nicht ausreichend vor Fremden gesichert haben, gleiches gilt bei Freunden der Kinder. Da kann man aber mit den Eltern einen Haftungsausschluss vereinbaren.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.08.2011