Guten Tag, ich befinde mich momentan in Elternzeit. Ich habe 2 Jahre eingereicht, wobei ich nur 12 Monate Elterngeld beziehe. Ich habe nun die Möglichkeit, mich als Kleinunternehmer selbstständig zu machen, um ca. 5-10h wöchtl. von zu Hause aus zu arbeiten. Wir planen während der Elternzeit eine weitere Schwangerschaft. Würde das Elterngeld beim nächsten Kind dann nur nach den Einkünften aus dem Kleinunternehmen berechnet, oder nach dem Einkommen aus meinem eigentlichen Job vor meiner Elternzeit? Schönen Gruß, LuPe
von LUpE am 01.01.2018, 21:43