hallo Fr. Bader, 1.muss man bezogene Sozialhilfe wieder zurückzahlen, wenn man z.B. wieder halbtags arbeitet? 2.gibt es Kleidergeld auch wenn man keine Sozialhilfe beziehen möchte? 3.muss man sein KFZ abgeben,wenn man einen Sozialhilfeantrag stellt 4. steht einem selbst Unterhalt zu, nach einer unehelichen Lebensgemeinschaft...Kinderunterhalt ist klar! 5. was versteht man unter Umgangsrecht? 6. kann ich bestimmen, dass Besuche nur in meiner Wohnung stattfinden, da Kind erst 11 Monate alt ist? so das waren jetzt ne Menge Fragen...danke schon mal im vorraus für die Beantwortung Liebe Grüße Eva
Mitglied inaktiv - 20.09.2002, 09:59