Liebe Frau Bader! Nächte Woche beginne ich einen neuen Job bei einem Bäcker(Verkaufsshop) und habe nun die Arbeitsbedingungen bekommen per Post. Unter anderen steht da: Der Mitarbeiter ist verpflichtet, auf Verlangen vom AG ehrenamtlich in Verbänden und ähnlichen Vereinigungen tätig zu werden, denen der AG als Mitglied angehört. Ist so eine Klausel den rechtmäßig oder kann man das ,wenn es gefordert wird ablehnen? VG Kartoffelmaus
Mitglied inaktiv - 19.11.2002, 21:20