Hallo Frau Bader, ich habe mal eine Frage. Ich hatte zusammen mit meinem Hausarzt und dem Kinderarzt eine Mutter-Kind-Kur beantragt. Die wurde mir von der Kasse abgelehnt. Daraufhin habe ich Einspruch eingelegt, die Entscheidung der Kasse steht noch aus. Wenn mir die Kur jetzt wieder abgelehnt wird, habe ich mir überlegt, dass ich auf Kostenübernahme klagen will (weil ich und die Ärzte der Meinung sind, dass wir 100%kurbedürftig sind- es ist eine Spezialkur für ADS-kranke Kinder, woran meine Tochter leider leidet ) und wir die Kur gerne durchführen wollen, solange ich noch im Erziehungsurlaub bin. Nun meine Frage: welches Gericht ist denn dafür zuständig und muss ich die Kosten tragen ? Vielen Dank für Ihre Antwort. Mfg Marlen.
Mitglied inaktiv - 16.09.2002, 22:49