Klage bei Behandlungsfehler nach Kaiserschnitt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Klage bei Behandlungsfehler nach Kaiserschnitt?

Liebe Frau Bader, eine Userin gab mir den Tipp mich mit meiner Frage an sie zu wenden: Vor einem Jahr hatte ich meinen zweiten sekundären Kaiserschnitt. Es bildete sich ein massives Hämatom, weshalb am Tag vor der Entlassung ein Ultraschall gemacht wurde. Diesen wollte der Chefarzt erst selber machen, wurde dann aber doch durch die Stationsärztin gemacht,da dieser lange im OP war. Er blickte kurz auf die Bilder und sagte dann, es würde sich selbst abbauen und müsse nicht eröffnet werden. Eine Woche später schickte mich meine Hebamme zum Gyn. Sie meinte da wird ja gar nix besser und sowas hätte sie noch nicht gesehen. Der Gyn ebenfalls sauer wie man mich so entlassen kann versuchte erst durch die Narbe mit der Spritze das Hämatom abzuziehen. Bei 20ml meinte er das es so keinen Sinn macht und ich sollte zurück ins Krankenhaus. Dort wurde ein Teil der Narbe eröffnet, das Hämatom ausgedrückt und vier Tage lang gespült (ambulant). Nun ist es so,dass eine Wulst oberhalb der Narbe zurückgeblieben ist. Mein Gyn sagte mir,dass der Rest verkapselt sei und man das hätte verhindern können wäre das Hämatom direkt ausgeräumt worden. Die Wulst selbst verursacht keine großen Schmerzen,aber belasten tut es mich trotzdem. Es ist optisch nicht sehr schön. Normale Hosen kann ich kaum tragen,da Reißverschluss oder Knopf hier scheuern. Dazu kommt,dass die damals eröffnete Stelle beim Husten, Niesen oder schwer Heben immer einen kurzen heftigen Stich abgibt. Nun Frage ich mich,ob es wert ist die Klinik dafür zur Verantwortung zu ziehen? Oder ob es sich hier doch eher um eine Nichtigkeit handelt. Denn ja die Folgen beeinträchtigen mich,aber man kann damit Leben. In meinem Entlassbrief wird das Hämatom übrigens auch gar nicht erwähnt. Glauben Sie da würde überhaupt etwas passieren? Gibt es vielleicht ähnliche Urteile? Und wie müsste ich,wenn überhaupt vorgehen. Den einzigen Vorteil den ich zur Zeit in einer Klage sehen würde ist,dass das Team vielleicht sensibilisiert wird und dies somit keiner anderen Frau passiert. Andererseits möchte ich auch niemandem Schwierigkeiten machen,denn es wurde ja nicht mit Absicht falsch gehandelt.... Vielen Dank für Ihre Einschätzung!

Mitglied inaktiv - 27.09.2019, 09:32



Antwort auf: Klage bei Behandlungsfehler nach Kaiserschnitt?

Hallo, das große Problem wird es sein, den Kausalzusammenhang zwischen dem Wulst und dem Versäumnis zu beweisen. In einem Gerichtstermin würde ein Gutachter beauftragt werden und der müsste zu 100 % bestätigen, dass der Wulst bei rechtzeitigem Ausräumen nicht entstanden wäre. Das halte ich für schwierig bis ausgeschlossen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.09.2019



Antwort auf: Klage bei Behandlungsfehler nach Kaiserschnitt?

Vielen Dank für ihre Einschätzung!

Mitglied inaktiv - 27.09.2019, 11:18



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