Frage: kiwa im flur

hallo,ich erwarte bald mein erstes baby und wohne in der 3 etage,ohne aufzug. leider ist unten der flur sehr eng,könnte den kinderwagen nur vor briefkästen stellen,sodass die mieter erst den kiwa leicht zur seite rücken müssten,um post zu holen. ich kann den wagen +kind aber nicht 3 etagen tragen. ist das zumutbar für die mieter?wie ist das geregelt? danke

Mitglied inaktiv - 26.08.2004, 07:53



Antwort auf: kiwa im flur

Hallo, Kinderwagen im Mietshaus Beim Streit mit dem Vermieter oder den Mitmietern, ob der Kinderwagen auch im Treppenhaus oder im Eingangsbereich des Hauses abgestellt werden darf, haben Kinderwagenbesitzer meist gute Chancen. Enthält der Mietvertrag oder die Hausordnung keine konkrete "Kinderwagenregelung", darf der Mieter den Kinderwagen im Hausflur abstellen. Eine Ausnahme erkennen die Gerichte allenfalls dann an, wenn Mitmieter aufgrund des ungünstigen Zuschnitts des Hausflurs und des Treppenhauses durch den abgestellten Kinderwagen erheblich belästigt würden. Und selbst, wenn im Mietvertrag oder in der Hausordnung eine "Parkverbot" für Kinderwagen im Hausflur vereinbart ist, kann dieses Verbot unwirksam sein. Zum Beispiel dann, wenn niemand durch den abgestellten Kinderwagen behindert wird und / oder wenn der Mieter auf den Abstellplatz im Hausflur angewiesen ist, weil er / sie sonst den Kinderwagen mehrfach täglich einige Stockwerke hoch und wieder runter schleppen müßte. Quelle: Deutscher Mieterbund 2.Verbot zum Abstellen in der Hausordnung Mietern in den oberen Stockwerkes eines Mietshauses muß das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur im Erdgeschoß erlaubt werden, urteilte das Amtsgericht Frankfurt. Ein Hausbesitzer hatte eine Mietpartei auf "Unterlassung des Abstellens ihres Kinderwagens in der Zeit von 20 Uhr abends bis 8 Uhr morgens" verklagt. Das Gericht entschied dagegen, daß den im zweiten Stock wohnenden Mietern nicht zugemutet werden könne, den Kinderwagen "ständig über mehrere Treppen herauf- bzw. herunterzutragen". AG Frankfurt, 33 C 361/97-27 Quelle: Focus Online Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.08.2004



Antwort auf: kiwa im flur

Es muss im Hausflur unten Platz für den Kiwa sein - und wenn nur Platz vor den Briefkästen ist, so müssen die anderen damit leben. Den Stellplatz darf dir keiner verwehren.

Mitglied inaktiv - 26.08.2004, 13:23



Antwort auf: kiwa im flur

Hallo um das ganze Theater im Haus zuumgehen und dann mit den Nachbarn streit zu haben kaufe dir doch einen Kinderwagen der leicht ist. z.B. Chicco Trio elegance da hast du Babyschale /Wanne und Buggy in einem also 3 Teile kostenpunkt 499 Euro. Und brauchst dir danach keinen anderen kaufen. ich selbst erwarte im Okt.2004 Nachwuchs und habe mir den Kinderwagen ausgesucht weil ich auch im 2 Stock wohne ohne Fahrstuhl . Im Eingang ist wenig Platz und der Kinderwagen past nur vor die Briefkästen sodaß er auch immer wieder beiseite geschoben werden müßte. Wenn der KW dort steht kommt man sogar mit den Einkaufstüten oder Gepäck nicht vorbei. Gruß koko04

Mitglied inaktiv - 27.08.2004, 00:01



Antwort auf: kiwa im flur

danke für die hilfe.ich hoffe,die mitmieter beschwerden sich erst gar nicht. ich habe den leichtesten kiwa auf dem markt,trotzdem werd ich ihn nicht hochtragen können ,geschweige denn icst platz in obigen flur,und in der wohnung möcht ihn nicht platzieren. alles gute für die geburt und danke

Mitglied inaktiv - 27.08.2004, 09:58