Sehr geehrte Frau Bader,
was passiert, wenn bei geteiltem Sorgerecht von getrennten Eltern Uneinigkeit über den Kitastart herrscht.
Wenn einer möchte, dass das Kind erst mit 3 zur Kita geht und der andere möchte, dass das Kind so früh wie möglich (ab 10 Monate) zur Kita geht?
Vielen Dank
Karla
von
karla2020
am 10.09.2019, 20:04
Antwort auf:
Kitastart
Hallo,
da diese eine wesentliche Entscheidung ist, die über die Belange des täglichen Lebens hinausgeht, würde dies im Zweifel vom Amtsgericht entschieden werden. Hier wurde nach den Umständen entschieden werden. Zum Beispiel, warum das Kind zu früh gehen soll.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.09.2019
Antwort auf:
Kitastart
Hallo,
dann kann der, der das Kind früher in der KiTa will zum Amtsgericht gehen und die Unterschrift das anderen Elternteils ersetzen lassen. Bzw. das beantragen.
Dann wird der Richter den "verweigernden" Elternteil anhören und ggf. entscheiden dass ersetzt wird (oder auch nicht).
Gruß
D
von
desireekk
am 10.09.2019, 20:48