Frage: kitagebühr von jugendamt

wie oft darf ein kind aus dem kindergarten fehlen, wenn das jugendamt den kindergarten finanziert? ich habe nämlich ein geringes einkommen, da ich alleinerziehend bin wie ist das wenn ich mein kind mal einige zeit zuhause lassen muß aus familieren gründen, oder wenn ferien sind mal zuhause lasse?& zahlt das jugendamt dann weiter, oder können sie die kosten dann streichen?

von Karina79 am 09.09.2013, 21:24



Antwort auf: kitagebühr von jugendamt

Hallo, nach Ihrer Schilderung kann man es nicht beurteilene. Es kommt darauf an, wie oft das Kind fehlt (ohen wichtigen Grund wie Krankheit). Es stellt sich dann die Frage, ob nicht einem anderen Kind der Platz weggenommen wird, obwohl man ihn kaum nutzt. Und mal ehrlich, wenn das Kind ewig fehlt, ist ihm nicht geholfen. Es kann keine sozialen festen Kontakte knüpfen und lernt nicht, dass es auch schon Pflichten hat. Dann geben Sie den Platz doch besser frei. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.09.2013



Antwort auf: kitagebühr von jugendamt

Bei und ist Anwesenheitspficht, es sei denn krank oder der Sommerurlaub steht bevor und man hat außerhalb der Schließzeit Urlaub bekommen. Um welche Zeitspannen handelt es sich denn und wie alt ist das Kind ? Du blockierst im Endeffekt einen Platz,und lässt ihn bezahlen, den Du nicht wirklich brauchst. Bei uns würde das zur Kündigung führen.

von Sternenschnuppe am 09.09.2013, 21:39



Antwort auf: kitagebühr von jugendamt

Ich kann mich nur anschließen. Wenn man sich das schon alles Finanzieren lässt dann sollte man dankbar dafür sein und es auch nutzen und den Platz nicht für andere Kinder blockieren.

von Ka.D83 am 10.09.2013, 17:57



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